Mosolf: „Schwachstellen beheben sowie Planungs- und Rechtssicherheit schaffen“

DVF zum 3. Mautänderungsgesetz

Berlin, 8. Mai 2023 –  Der am Mittwoch im Kabinett zur Beschlussfassung stehende Entwurf zum 3. Mautänderungsgesetz lässt aus Sicht des Deutschen Verkehrsforums e.V. (DVF) wichtige Fragen ungeklärt. So bewegt sich der festgesetzte CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne an der zulässigen Obergrenze und setzt damit Anreize zur Verlagerung auf CO2-arme Antriebe. Gleichzeitig lässt der vorliegende Entwurf eine Anrechnung alternativer Kraftstoffe zur Reduzierung des CO2-basierten Mautteilsatzes nicht zu.

„Angesichts des begrenzten Angebotes praxisreifer alternativer Antriebe insbesondere im Segment der schweren Nutzfahrzeuge und der noch nicht flächendeckend verfügbaren Ladeinfrastruktur sind alternative Kraftstoffe auf vielen Strecken immer noch die einzige Möglichkeit, signifikant CO2-Emissionen im Straßengüterverkehr zu senken. Gerade erst wurde die Zulassung von HVO100 beschlossen. Dieser wichtige Schritt muss sich auch bei der Ausgestaltung der Maut widerspiegeln, um eine Lenkungswirkung zu erzeugen. Hier muss dringend nachgebessert werden“, fordert Dr. Jörg Mosolf, Vorsitzender des DVF-Lenkungskreises Güterverkehr und Logistik.

„Ebenso müssen Doppelbelastungen durch CO2-Maut und die CO2-Zuschläge auf Kraftstoffe vermieden werden," macht Mosolf deutlich. Eine Umsetzung der Mautnovelle sollte nur gemeinsam mit der im Beschluss des Koalitionsausschusses vereinbarten Vermeidung einer Doppelbelastung über das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erfolgen. Nur so könnten Wettbewerbsverzerrungen für deutsche Transportunternehmen aufgrund von nationalen Regelungen ausgeschlossen werden. „Ein entsprechender Ausgleichsmechanismus sollte zusammen mit der Branche erarbeitet werden. Wichtig ist, diesen möglichst bürokratiearm zu gestalten“, so Mosolf.

Das für die Umsetzung genannte Zieldatum zum 01. Dezember 2023 hält Mosolf hinsichtlich erforderlicher Vertragsanpassungen mit Kunden für sehr knapp bemessen. Gleiches gelte für das anvisierte Datum zur Ausweitung der Mautpflichtgrenze auf Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Diese müssten zunächst mit On-Board-Units ausgestattet werden. Hier müsse man sowohl mit Verzögerungen durch Lieferengpässe als auch durch die Einbaukosten rechnen. Letztere könnten für einige Unternehmen zu nicht mehr tragbaren Kostenbelastungen werden. „Planungs- und Rechtssicherheit sind für die Branche essentiell. Gerade mit Blick auf die Tragweite der Mautnovelle für die Branche sollte ein Stricken mit heißer Nadel vermieden werden, um beides zu gewährleisten. Dazu gehört, die Einführung der CO2-Maut erst dann vorzunehmen, wenn die heute schon bekannten Schwachstellen behoben sind“, erklärt Mosolf.