Bundesregierung muss Investitionslücken schließen und Kostenbelastung im Mobilitätssektor abbauen
DVF zum beschlossenen Bundeshaushalt 2024
02.02.2024
- Investitionen für Hochleistungskorridore, Straße und Wasserstraße in 2024 gesichert, aber der Bedarf ist höher
- Kostenbelastung für den Sektor steigt, Fördermittel sinken
- Smart Governance muss Branche durch geringere Bürokratie und vereinfachte Berichtspflichten entlasten
Berlin, 2. Februar 2024 – Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Bundeshaushalt 2024 wird die vorläufige Haushaltsführung für das laufende Jahr endlich beendet. Das DVF begrüßt die Verabschiedung des Haushalts und die Absicherung wichtiger Investitionsprojekte wie des Brückenprogramms und der Schienenkorridorsanierungen. Der Wirtschaftsverband kritisiert aber das unzureichende Budget mit Blick auf die drängenden Transformationsaufgaben.
DVF-Geschäftsführer Dr. Florian Eck sagt dazu: „Der Bundeshaushalt 2024 verstärkt den bereits vorhandenen Schereneffekt für den Mobilitätssektor mit einer immer weiter steigenden Belastung aus CO2-Preisen, Lkw-Maut, Trassenpreisen und Luftverkehrsteuer einerseits und der Wegnahme von bereits zugesicherten Investitionsmitteln und Anreizen andererseits. Damit werden dem Sektor liquide Mittel entzogen, die für die Transformation dringend benötigt werden.“
„Es ist daher umso wichtiger, dass die Bundesregierung der Wirtschaft im Sinne von Smart Governance an anderer Stelle Luft zum Atmen verschafft“, fordert Eck. So könne der Bund mit einer Offensive zur Reduzierung der Bürokratie und der Berichtspflichten die Branche umgehend und ohne Steuergeld entlasten. Dies gelte für die Umstellung des Einfuhrumsatzsteuerverfahrens auf das Verrechnungsmodell ebenso wie für wirksame Vereinfachungen bei den Verfahren zur Taxonomie und zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus CBAM in Brüssel und bei der Umsetzung bei den Unternehmen vor Ort. „Es geht aber auch um sich hinziehende Gesetzgebungsverfahren, wie die immer noch hängende Zulassung von HVO100 als Kraftstoff oder die Einführung von Stichtagsregelungen für das materielle Umweltrecht in Planungs- und Genehmigungsverfahren.“
Haushaltsmittel schnell freigeben
„Im Haushaltsvollzug muss es nun darum gehen, die knappen Investitionsmittel möglichst zügig freizugeben. Verzögerungen bei den verbliebenen Projekten und Förderprogrammen können wir uns nicht leisten!“, mahnt der DVF-Geschäftsführer. Und weiter: „Der Bundesregierung muss aber auch klar sein, dass die Lücken bei den Zukunftsinvestitionen durch den niedrigeren Haushaltsansatz und die weiterhin steigenden Kosten zeitnah geschlossen werden müssen.“ Laut Eck betreffe dies das Schienen- und Wasserstraßennetz ebenso wie die Anschaffungsförderung für elektrifizierte Fahrzeuge, die Energiewende in den Häfen, e-Fuels-Kapazitäten, Tank- und Ladeinfrastruktur und die Fahrradinfrastruktur. Dafür müsse die Koalition in den nächsten Monaten eine rechtssichere Lösung präsentieren. „Das DVF plädiert für einen im Grundgesetz verankerten Fonds oder ausreichende Verpflichtungsermächtigungen und Finanzierungsvereinbarungen. Ansonsten wird die Transformation ausgebremst und droht zu scheitern“, so Eck weiter.
Das DVF setzt sich seit langem für die Einführung eines Sondervermögens für diese Zukunftsinvestitionen ein, um die notwendige Planungssicherheit für Unternehmen und Verwaltungen zu schaffen. Die Bedarfe für eine nachhaltige Finanzierung sind der Bundesregierung bekannt: Alleine bei den klassischen Verkehrswegen sind das 45 Milliarden Euro zusätzlich für die Schieneninfrastruktur bis 2027, mindestens 2 Milliarden Euro jährlich für Sanierung und Ausbau der Wasserstraßen, 2,5 Milliarden Euro jährlich alleine für die Brückensanierung der Bundesfernstraßen. Hinzu kommen weitere Bedarfe für die Digitalisierung und Energiewende, auf die der Mobilitätssektor ebenfalls angewiesen ist.