Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

TAGESSPIEGEL Politikmonitoring 04/2021

Mindestziele für saubere Nutzfahrzeuge

Straßenfahrzeuge in öffentlicher Hand sollen sauberer, sprich emissionsärmer werden. Dafür soll ein entsprechendes Gesetz zur nationalen Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2019/1161 sorgen, dessen Entwurf das Bundeskabinett am vergangenen Mittwoch beschlossen hat. Der Entwurf sieht verpflichtende Mindestziele bei der Vergabe von Aufträgen zur öffentlichen Beschaffung bestimmter Straßenfahrzeuge und Dienstleistungen vor. Ziel ist, die Akzeptanz emissionsarmer Fahrzeuge zu stärken und damit auch die Nachfrage von privater Seite zu fördern sowie das Innovationspotenzial der Technologie zu steigern. Der Bundesrat könnte sich mit dem nicht zustimmungsbedürftigen Gesetz erstmals am 17. Februar im Verkehrsausschuss und am 5. März in erster Beratung im Plenum beschäftigen. Die EU-Richtlinie ist bis zum 2. August 2021 in nationales Recht umzusetzen.

BESCHAFFUNG "SAUBERER" FAHRZEUGE

Der Entwurf sieht die Einführung eines Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes (SaubFahrzeugBeschG) vor. Darin sollen die Mindestziele für "die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von als 'sauber' definierte Straßenfahrzeuge" festgelegt werden. Zudem soll der sachliche Anwendungsbereich erweitert werden und damit nicht nur den Kauf, sondern auch das Leasing und die Anmietung von Straßenfahrzeugen umfassen. Aus dem SaubFahrzeugBeschG resultieren zudem redaktionelle Änderungen an der Vergabe- (VgV) und der Sektorenverordnung (SektVO).

Die EU-Regelungen betreffen "öffentliche Auftraggeber" und "Sektorenauftraggeber" gemäß §§ 99 und 100 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Die Mindestziele sollen für die Beschaffung von Straßenfahrzeugen und Dienstleistungen, die einem Vergabeverfahren nach VgV oder SektVO unterliegen, gelten. Zu den Dienstleistungen können auch solche von privatrechtlich organisierten Akteure gehören, wie etwa Post- und Paketzustelldienste. Ausgenommen von den Regelungen wären "öffentliche Dienstleistungsaufträge", die bestimmte Schwellen an Umsatz und Personenverkehrsleistung nicht überschreiten. (...)

Positionen

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Dr. Heike van Hoorn (Geschäftsführerin, DVF)
"Ambitionierte Beschaffungsprogramme von Bund, Ländern und Kommunen für saubere Straßenfahrzeuge sind notwendig und richtig. Wenn jetzt Mindestziele festgelegt werden, müssen Bund und Länder allerdings auch die Umsetzung finanziell angemessen unterstützen. Bei den kommunalen Verkehrsbetrieben und Dienstleistern fallen erhebliche Mehrkosten an. Die müssen gedeckt werden. Neben der Finanzierung sind praktische Umsetzungsfragen zu klären. Für bestimmte Einsatzbereiche sind besonders emissionsarme Fahrzeuge nicht oder nur eingeschränkt verfügbar. [...]"
(per E-Mail, 20.01.2021)

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