Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

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Bundeskabinett muss zur Cybersicherheit nachbessern

Im Rahmen der 2. Änderung der BSI-Kritisverordnung drohen den Unternehmen intransparente Vorschriften und sachlich unbegründete Mehraufwände. Das DVF fordert: Erweiterte staatliche Anforderungen an Betreiber kritischer Infrastrukturen sind zu begründen und auf eindeutig zu definierende Anlagen kritischer Infrastrukturen zu begrenzen.

DVF-Geschäftsführer Dr. Florian Eck: "Bundesinnenministerium (BMI) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) müssen gut begründen, warum plötzlich mehr Anlagen als versorgungskritisch gelten sollen. Es ist wichtig, dass IT-Anlagen generell und ganz besonders sicherheitskritische Bereiche gut geschützt sind. Die Unternehmen im Mobilitäts- und Logistiksektor beugen bereits heute in eigener Verantwortung gegenüber Angriffen auf ihre IT-Systeme vor. Aber die zeitlichen, personellen und finanziellen Ressourcen von Aufsichtsbehörden und Unternehmen sind begrenzt. Umso wichtiger ist ihr zielgenauer Einsatz für den maximalen Schutz vor Cyberattacken, statt einer pauschalen Erhöhung der Anforderungen und Meldebürokratie für immer mehr Anlagen." (...)