Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

Transport - Die Zeitung für den Güterverkehr

Klimaschutz: Verbände und Firmen fordern Zulassung von Bio-Kraftstoff HVO

Der Bio-Kraftstoff HVO100 aus Rest- und Abfallstoffen muss zeitnah für den Straßenverkehr rechtlich zugelassen werden - das fordern zahlreiche Verbände und Firmen in einem gemeinsamen Positionspapier. Das zugrundeliegende Problem: Der Verkehrssektor in Deutschland und hierbei insbesondere der Straßengüter- und Personenverkehr muss seinen CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zu 2019 nahezu halbieren – von 164 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent auf 85 Millionen Tonnen. Aktuell verfehle der Sektor die Ziele des Klimaschutzgesetzes jedoch, vor allem weil der Markthochlauf für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben noch am Anfang stehe. Die Umstellung auf alternative Antriebstechnologien, wie Batterieelektrik oder Wasserstoff-Brennstoffzelle, hängt laut Papier maßgeblich von der Verfügbarkeit und Dichte eines alternativen Lade- und Betankungsinfrastrukturnetzes ab und wird damit einen Zeitraum von mehreren Jahren erfordern. Zum Erreichen der Klimaschutzziele werden alle verfügbaren Defossilisierungsoptionen benötigt.

Dringend erforderlich

Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb werden daher mittelfristig weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität, von Logistikketten und Betriebsabläufen leisten und müssen dementsprechend ebenfalls einen Beitrag zur Emissionsreduktion erbringen, heißt es weiter. (...)

Der geltende Rechtsrahmen schränke das Inverkehrbringen von HVO100 unverhältnismäßig und praxisfern stark ein. Privatwirtschaftlich betriebenen Fahrzeugflotten des Straßengüterverkehrs, Reise-, Fernbus- und Dienstwagenflotten sowie Privatpersonen bleibe die Nutzung von HVO100 – nicht nachvollziehbar – rechtlich verwehrt. Beispielsweise ergebe sich hierdurch im Kombinierten Verkehr die Schieflage, dass zwar Dieselloks auf nachhaltiges HVO100 umgestellt werden könnten, die Lkw jedoch weiterhin nur mit konventionellem Diesel fahren dürfen. Im Personenverkehr dürfen ÖPNV-Busse in bestimmten Fällen mit HVO100 betankt werden, wenn dasselbe Unternehmen jedoch seine Reisebusse an derselben Tankstelle mit demselben Kraftstoff betanken möchte, ist dies verboten.

"HVO100 gemäß DIN EN 15940 ist ein in der Praxis erprobter und im industriellen Maßstab verfügbarer erneuerbarer Dieselkraftstoff. Mit der rechtlichen Zulassung von HVO100 für den Straßenverkehrssektor könnten bereits heute die CO2-Emissionen zahlreicher Dieselfahrzeugflotten dauerhaft, nachhaltig und kosteneffizient gesenkt werden", heißt es im Positionspapier.

Deshalb fordern die Unterzeichner die rasche Marktöffnung für erneuerbare paraffinische Reinkraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen (HVO100 gemäß DIN EN 15940) durch Aufnahme der DIN EN 15940 als Anforderung für die Inverkehrbringung in §4 der 10. BImSchV. (...)