Der zweite Nachtragshaushalt 2021 ist verfassungswidrig. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts fürchtet die Transportbranche um die Finanzierung wichtiger Verkehrsprojekte.
Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch entschieden. Gelder, die ursprünglich zur Bewältigung der Corona-Krise vorgesehen waren, dürfen somit nicht für den Klimaschutz eingesetzt werden.
Mit dem Nachtragshaushalt hatte die Ampelregierung eine Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds (EKF) – den heutigen Klima- und Transformationsfonds (KTF) – überführt. Dieses Geld hat die Regierung dann aber nicht für Ausgaben im Rahmen der Pandemie verwendet.
Der KTF sieht derzeit Ausgaben in Höhe von gut 99 Milliarden Euro vor. Für Programme wie die Tank- und Ladeinfrastruktur sind allein 2,2 Milliarden Euro vorgesehen. In der Bereinigungsunterlage hatte das Bundesfinanzministerium die Zuschüsse noch einmal um 900 Millionen Euro aufgestockt. (...)
Das Gericht führt drei wesentliche Gründe für sein Urteil an:
- Der Gesetzgeber hat den notwendigen Zusammenhang zwischen der Notsituation und den Krisenbewältigungsmaßnahmen nicht ausreichend dargelegt.
- Es ist unzulässig, die Kreditermächtigungen in nachfolgenden Haushaltsjahren ohne Anrechnung auf die Schuldenbremse bei gleichzeitiger Anrechnung als Schulden im Haushaltsjahr weiter zu nutzen.
- Die Ampel hätte den zweiten Nachtragshaushalt nicht nach dem Ablauf des Haushaltsjahres 2021 verabschieden dürfen.
„Die Entscheidung hat zur Folge, dass sich der Umfang des KTF um 60 Milliarden Euro reduziert. Soweit hierdurch bereits eingegangene Verpflichtungen nicht mehr bedient werden können, muss der Haushaltsgesetzgeber dies anderweitig kompensieren“, so das Gericht. (...)
Verbände mahnen auskömmliche Finanzierung an
„Wenn jetzt 60 Milliarden aus dem KTF entfallen sollten, dann muss die Bundesregierung für Ausgleich sorgen“, kommentiert Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, die Entscheidung. Denn eins sei klar: Jeder Euro sei nötig, um die Zukunftsinvestitionen zu realisieren und die Infrastrukturen zu sanieren, „sonst können wir die Klimaziele und die Zukunft unserer Volkswirtschaft abschreiben“. Planungssicherheit über Verpflichtungsermächtigungen und Finanzierungsvereinbarungen sei nötig, damit die Transformation von Verkehrs-, Energie- und Digitalsektor gelinge. Grundsätzlich hält er es für richtig, dass das Bundesverfassungsgericht den Finger hebt und einschreitet, wenn Begründungen für Kreditermächtigungen unzureichend sind, Zuschreibungen zu einzelnen Haushaltsjahren nicht passen und die Schuldenbremse verletzt wird. Die Situation mache auch deutlich, dass die Finanzierungsstrukturen dringend reformbedürftig seien. (...)