Mobilität für Deutschland - Pressespiegel

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Ausschuss beschließt Haushalt 2024

In ihrer Bereinigungssitzung haben die Haushaltspolitiker Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds umgeschichtet. Die Ausgaben des Verkehrsministeriums belaufen sich 2024 auf 44,15 Milliarden Euro. Ein großer Teil entfällt auf die Eigenkapitalerhöhung für die Deutsche Bahn.

Der Bundeshaushalt 2024 steht. Nun fehlen nur noch die letzten Abstimmungen im Bundestag und Bundesrat Ende Januar und Anfang Februar. Dem Ergebnisbericht zufolge werden sich die Ausgaben des Ministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) um rund 5,4 Milliarden Euro auf 44,15 Milliarden Euro erhöhen. Im Regierungsentwurf waren ursprünglich 38,7 Milliarden Euro geplant. Die Verpflichtungsermächtigungen steigen um 14,1 Milliarden Euro und ergeben in Summe 46,8 Milliarden Euro statt wie zuvor 32,7 Milliarden Euro.

Der Anstieg im Verkehrsetat ist vor allem auf die Erhöhung des Eigenkapitals der Deutschen Bahn zurückzuführen. Sie erhält 2024 4,375 Milliarden Euro mehr. Hinzu kommen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 8,5 Milliarden Euro. Zuvor waren diese Mittel allerdings im Klima- und Transformationsfonds (KTF) unter dem Titel „Investitionen in die Infrastruktur der Eisenbahnen des Bundes“ verbucht. Diesen musste das Bundesfinanzministerium aber aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts dort streichen. (...)

Kritik von Verbänden

„Für die Mobilitätsbranche ist besonders kritisch, dass sie einerseits durch Luftverkehrsteuer, Lkw-Maut, Trassenpreise im Schienenverkehr und CO₂-Bepreisung maßgeblich zusätzlich belastet wird, andererseits aber wichtige Zukunftsinvestitionen gekürzt werden oder unterhalb des Bedarfes stagnieren. Die Transformation der Branche und damit auch die Klimaziele stehen auf dem Spiel“, kommentiert Florian Eck, Geschäftsführer des Deutschen Verkehrsforums, die Ergebnisse der Bereinigungssitzung. Die Einigung schaffe zumindest in einigen Bereichen, wie bei der Sanierung der Hochleistungskorridore oder dem Straßenbau, die Sicherheit, dass Investitionsprojekte weiterlaufen können. Das Niveau reiche aber auch weiterhin bei weitem nicht aus, um die Transformation in dem Tempo voranzutreiben, wie es eigentlich erforderlich sei.

Die Wasserstraße war von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht betroffen, weil sie nicht Teil des Klima- und Transformationsfonds war. „In Summe dürfen wir mit den Ergebnissen der Haushaltsberatungen durchaus zufrieden sein“, urteilt Jens Schwanen, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB). Weder im Bereich des Ausbaus der Flüsse und Kanäle, noch im Bereich der Gewerbeförderung habe es im Vergleich zum Regierungsentwurf nachteilige Veränderungen gegeben. Offensichtlich seien die Rufe verstanden worden, dass die Binnenschifffahrt nicht das Problem, sondern die Lösung für einen klimafreundlichen Güterverkehr sei. „Deshalb muss hier investiert und gefördert werden“, so Schwanen. (...)