Bundesfernstraßengesellschaft

Bundesfernstraßengesellschaft

Die sogenannte Infrastrukturgesellschaft Verkehr des Bundes für Autobahnen und andere Bundesstraßen muss konsequent und im Konsens zwischen Bund und Ländern schrittweise bis 2020 etabliert werden. Um das Bundesfernstraßennetz bedarfsgerecht, effizient und einheitlich zu erhalten und entwickeln, muss die Gesellschaft

  • privatwirtschaftlich aufgestellt sein, aber ebenso wie das Bundesfernstraßennetz unter Kontrolle und im Eigentum des Bundes verbleiben. Dabei dürfen die Rahmenbedingungen nicht zu einer versteckten Überschuldung des Bundes und höheren Belastung der Steuerzahler führen;
  • die Planung, den Bau, die Finanzierung und den Betrieb dieser Verkehrswege zentral steuern;
  • die Verkehrsinfrastruktur­finanzierungsgesellschaft (VIFG) und Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) schrittweise einbeziehen;
  • Investitionsmittel mehrjährig zur Durchfinanzierung von Projekten einsetzen;
  • Zugriff auf Nutzerentgelte, Steuermittel und kurzfristig begrenzte Kredite erhalten;

Öffentlich-Private-Partnerschaften (ÖPP) als Beschaffungsvariante auf Projektebene forcieren, unter Wahrung von Transparenz und Wirtschaftlichkeit.