Bundestagsabgeordnete beim Lenkungskreis Digitale Vernetzung

V.l. Wendt, Höhne, Dr. Heike van Hoorn (DVF-Geschäftsführerin), Klare MdB, Beuck, Frankenberg, Gelbhaar Mdb, Jarzombek MdB/ Bild: DVF/Photothek
V.l. Wendt, Höhne, Dr. Heike van Hoorn (DVF-Geschäftsführerin), Klare MdB, Beuck, Frankenberg, Gelbhaar Mdb, Jarzombek MdB/ Bild: DVF/Photothek

Beim Lenkungskreis Digitale Vernetzung stellten Bundestagsabgeordnete ihre Anliegen und Erwartungen an die Digitalisierung im Verkehrssektor vor. Die Diskussion mit den Lenkungskreisteilnehmern verdeutlichte, dass in einigen Bereichen noch hoher Handlungsbedarf herrscht, um etwa neuen Mobilitätsformen oder dem automatisieren Fahren zum Durchbruch zu verhelfen.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Arno Klare MdB sieht die Digitalisierung als zentralen Baustein für die „Vision Zero“ bei der Verkehrssicherheit. Sie könne dabei helfen, die  Fehlerquelle „Mensch“ zu minimieren. Aber auch hier gebe es zwei Seiten, denn bei zunehmender Automatisierung und Steuerung der Verkehrsströme würden die Freiheitsgrade beim Straßenverkehr gleichermaßen eingeschränkt, wolle man die Kapazität und Sicherheit steigern.

Der Datenschutzrahmen müsse Spielräume für Innovationen bieten, forderte Thomas Jarzombek MdB von CDU/CSU Bundestagsfraktion mit Blick auf die Datenschutzgrundverordnung. Sie müsse weiterentwickelt werden, damit die Belange der Datenanbieter stärkere Berücksichtigung finden. Aus dem Lenkungskreis wurde kritisiert, dass viele Geschäftsmodelle an der ungleichen Behandlung von Datenschutzkonzepten in den einzelnen Bundesländern scheitern. Das DVF monierte in diesem Bereich das Fehlen von zentralen steuernden Vorgaben des Bundes, auch in anderen Rechtsrahmen. Erfreut zeigte sich der Bundestagsabgeordnete hingegen, dass die Investitionshilfen für den Breitbandausbau jetzt abgerufen würden. Allerdings gebe es Engpässe: Einer sei die Baukapazität in den Kommunen vor Ort. Der Zweite bestehe in der Umwidmung der versteigerten Frequenzen, die erst 2019 stattfinde. Regelungsbedarf sah Jarzombek noch beim Personenbeförderungsgesetz.

Wenig Gefallen fand Stefan Gelbhaar MbB von Bündnis90 / DieGrünen  an der Experimentierklausel beim Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Diese sei derzeit schwer handhabbar, deshalb würde er eine Überarbietung des PBefG in diesem Punkt befürworten. Eine Möglichkeit wäre auch, Ridesharing als zentrales Angebot weiterzuentwickeln, wobei künftig Innen- und Randbezirksmobilität zusammenzuführen sei. Klare sagte dazu, es gelte Mobilität im großen Stil zu steuern, Fahrzeuge miteinander zu koppeln und zu automatisieren, Datenaustausch für Ridesharing zu ermöglichen und Ansätze von Big Data ohne Datenschutzschranken zu fördern.

Der Lenkungskreisvorsitzende Wolfgang Wendt, Vice President Vertrieb, Mitglied der Geschäftsführung IBM Deutschland GmbH, betonte im Rahmen der Veranstaltung die große Dringlichkeit, mit der mobiles Breitband an den Verkehrswegen und Knotenpunkten bereitgestellt werden muss: "Für uns im Lenkungskreis sind das die
besonders wichtigen Aufgaben für diese Legislaturperiode im Bereich der digitalen Vernetzung. So haben wir das auch in unseren Aktionsplan Intelligente Mobilität aufgeschrieben."

Mobilitäts(daten)plattformen im Fokus

Durch die EU-Verordnung hinsichtlich der Bereitstellung EU-weiter multimodaler Reiseinformationsdienste soll die Vernetzungen von Daten und Diensten europaweit vereinfacht werden. Für die europäischen Bürger soll sich damit der Zugang zu multimodalen, hochwertigen, konsistenten und durchgängigen Reiseinformationen
vor, während und nach einer Reise oder einem alltäglichen Weg verbessern. Ulrike
Beuck aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), erklärte, dass Verkehrsbehörden, Verkehrsbetreiber, Infrastrukturbetreiber und Anbieter von nachfrageorientierten Verkehrsangeboten angesprochen sind, vorhandene Daten in definierten Formaten für Reiseinformationsdienste allgemein verfügbar zu machen. Die Bereitstellung soll dabei künftig über einen nationalen Zugangspunkt (National Access Point, NAP) erfolgen. Laut Beuck sind Informationen aller Verkehrsträger, des Individual- und öffentlichen Verkehrs sowie von Sharingmodellen gefordert. Mittelfristig hat das BMVI zum Ziel, über die rein statischen Daten hinaus auch die Rahmenbedingungen für die Bereitstellung dynamischer Daten zu schaffen. Die Expertin nutzte die Gelegenheit, um an die Lenkungskreisteilnehmer zu appellieren, die vorhanden Daten aus ihren Unternehmen mit dem künftigen Zugangspunkt zu verknüpfen und sich in den Stakeholder prozess des BMVI einzubringen.

Begeisterung war Michael Frankenberg, CEO, HaCon Ingenieurgesellschaft mbH, anzumerken, als er die große Bandbreite an Anwendungsmöglichkeiten durch die Digitalisierung für den Endkunden, also Fahrgast oder Autofahrer, auffächerte. Beim öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) werde aber noch nicht das volle Potenzial ausgeschöpft. So könne die Ortung des Handys oder die direkte Kommunikation damit das Ticketing ersetzen. Auch das Prinzip „pay as you go“ werde erleichtert, indem das Smartphone erkenne, wo der Einstiegspunkt ist und wie weit der Kunde fahre. Es wäre sogar möglich, dem Kunden anzuzeigen, welche Fahrzeuge besonders ausgelastet sind und ihm eine Einstiegsempfehlung oder sogar ein korrigiertes Routing zu geben. Beim Individualverkehr fehlten die Industrielösungen und beim CarSharing gebe es ebenfalls keine Standardisierung. Ein besonderes Problem sei, dass die Integration der CarSharing-Dienste in übergreifende Plattformen bisher am Buchen und Öffnen von Fahrzeugen scheitern würden. Dies sei laut Frankenberg eine Diskrepanz, da die öffentliche Hand einerseits das Parken auf ausgewählten Stellflächen erlaube, es aber nur einen privaten Zugang zu den Apps der Dienstleister gebe.