Infrastrukturpolitik ist Wirtschaftspolitik

Nikolaus Graf von Matuschka, Vorsitzender des Lenkungskreises Infrastruktur/ Quelle: DVF/Photothek
Nikolaus Graf von Matuschka, Vorsitzender des Lenkungskreises Infrastruktur/ Quelle: DVF/Photothek

Hochrangige Gäste aus dem Deutschen Bundestag kamen, um mit dem Lenkungskreis Infrastruktur zu diskutieren. Denn nicht nur der Wirtschaft, auch den Auftraggebern selbst brennt das Thema Planungsbeschleunigung unter den Nägeln. Der  Lenkungskreisvorsitzende Graf von Matuschka (CEO HOCHTIEF) appellierte an die Bundestagsabgeordneten, sich für eine weitere Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren einzusetzen.

„Infrastrukturpolitik ist Wirtschaftspolitik! Darum müssen wir die Versorgungslücken bei der Verkehrsinfrastruktur schnell schließen“, forderte Nikolaus Graf von Matuschka, CEO HOCHTIEF Solutions AG, Mitglied des Vorstands HOCHTIEF Aktiengesellschaft und DVF-Lenkungskreisvorsitzender Infrastruktur. „Der nun vorgelegte Gesetzesentwurf zur Planungsbeschleunigung ist ein wichtiges Signal der Bundesregierung, dass sie das Thema ernst nimmt. Wichtig sind zudem für die Branche Öffentlich-private-Partnerschaften (ÖPP). Sie verschaffen beiden Partnern mehr Transparenz für den Lebenszyklus von Infrastruktur und damit eine ehrliche Perspektive für die geplanten Projekte.“ Für Patrick Schnie der MdB von der CDU/CSU-Fraktion ist ÖPP eine wichtige Beschaffungsvariante. Man solle die Vorteile nutzen, wenn jeweils der Nachweis der Wirtschaftlichkeit erbracht sei.

Von Matthias Stein MdB, SPD-Fraktion, war zu hören, er betrachte ÖPP nicht zwangsläufig als die bessere Lösung. Schnieder zufolge wurden bereits erste Maßnahmen zur Beschleunigung von Planung und Bau im Entwurf des Planungsbeschleunigungsgesetzes umgesetzt. Die Einschränkung des Verbandsklagerechtes und die Wiedereinführung der Präklusion seien wichtig,Teile müssten jedoch im europäischen Rahmen gelöst werden.

Stefan Kühn MdB, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zeigte anhand des Eisenbahnkreuzungsgesetzes auf, wie die Mitfinanzierungsregeln die Beschleunigung von Projekten verhinderten: Es komme zu einer Blockade, weil die Kommunen finanziell überfordert wären und der direkte Mehrwert sich den Menschen vor Ort nicht erschließe. Beim Thema Bürgerbeteiligung sah er die Möglichkeit, gegenüber Bürgern und Verbänden eine Stichtagsregelung als Anreiz zu setzen, um sich frühzeitig zu einigen. Für eine ausführliche Bürgerbeteiligung hatte auch Stein viel Sympathie, dadurch gebe es weniger Einwendungen im folgenden Verfahren.

Grenzen der Beschleunigung

Viele Faktoren führen zum Sanierungsstau und einer langen Planungs- und Genehmigungsdauer. Selbst wenn die Fristen für Vorprüfungen verkürzt werden, wird das Verfahren wegen Personalmangels in den Behörden der Bundesländer nicht schneller. Dr. Christof Sangenstedt, Referatsleiter Fachübergreifende Angelegenheiten des Umweltrechts; Recht der Umweltprüfungen im Bundesministerium für Umwelt zeigte im Lenkungskreis die Grenzen und Möglichkeiten der Beschleunigung beim Planen und Bauen. So warnte Dr. Sangenstedt davor, die Umweltanforderungen zu reduzieren, weil diese von Völker recht und europäischem Recht geprägt sind. Der europäische Gerichtshof hat in den vergangenen Jahren die Spielräume eingeengt. Eine Reihe wichtiger Maßnahmen ließen sich nach Sangenstedt jedoch unter dem Begriff »gute Verwaltung« zusammenfassen. Dazu gehörten Personalaufstockung, die Bildung von Kompetenzteams, der Aufbau von Wissensplattformen, beispielsweise beim Artenschutz, und eine gezielte Arbeitsteilung zwischen Behördenpersonal und den Projektmanagern. Zudem könne die Anwenderfreundlichkeit von Gesetzen durch den Erlass von Verwaltungsvorschriften und Arbeitshilfen verbessert werden, wie dies jetzt beispielsweise beim UVP-Gesetz geplant sei.