Quelle: KPMG Law

Dr. Anna Wipper und Francois Heynike, KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, fanden es begrüßenswert, dass die EU-Organe nun ein Regelwerk zum Umgang mit der riesigen Datenmenge schaffen wolle. Damit solle die Datenwirtschaft in Deutschland und Europa gestärkt werden.

Doch leider bleibe im Entwurf vieles schwammig und bedürfe weiterer Konkretisierung. So sei unter anderem unklar, welche Daten überhaupt unter die Regelung des EU Data Act fallen sollen und wodurch der Hersteller oder der Nutzer definiert sei. Insbesondere sei dies der Fall, wenn es sich dabei um komplexere Produkte handele ohne eindeutige Zuordnung. Zudem bestehe dieser Klärungsbedarf auch, wenn es im Rahmen der Datenfreigabe um die Wahrung von Geschäftsgeheimnissen gehe und es mehrere Vertragspartner gebe. Zwar sei festgelegt, dass Daten nicht zur Herstellung von Konkurrenzprodukten genutzt werden dürften, jedoch seien die Kontrolle dieses Verbotes oder die Sanktionierung bei Verstößen nicht geregelt.

Neben weiteren Kritikpunkten sei vor allem aber ein möglicher Widerspruch zwischen DSGVO und EU Data Act zu vermeiden bzw. im weiteren Verfahren aufzulösen, um den Unternehmen Handlungssicherheit zu geben.

Datenpolitik in Deutschland und der EU

Datenpolitik in Deutschland und der EU

Bild Quelle: DVF/Photothek/ V.l.: Henrichmann MdB, Dr. Anna Wipper

Dass die EU-Gesetzgebung einen großen Einfluss auf die Digital- und Datenpolitik habe, betonte auch Marc Henrichmann MdB, stv. Mitglied des Digitalausschusses im Deutschen Bundestag, CDU/CSU-Fraktion. Im europaweiten Vergleich sah der Bundestagsabgeordnete einen Korrekturbedarf bei der in Deutschland sehr restriktiven Auslegung der Gesetzgebung. Dies führe zu einigen Problemen und verhindere eine Wertschöpfung mit den Daten.

Digitalisierung habe einen Querschnittscharakter und müsse in allen Ressorts mitgedacht werden. Beispielsweise sei ein Kennzeichenscreening in den Niederlanden möglich, in Deutschland jedoch nicht. Und das, obwohl beide Länder der gleichen DSGVO unterlägen. Deutschland müsse an dieser Stelle dringend nachsteuern und die Handhabung anpassen. „Die föderalen Datenschutz-aufsichtsstrukturen stehen einer praktikablen Umsetzung entgegen, weil der Austausch untereinander fehlt. Der Austausch und Zugang zu Daten muss jedoch grundsätzlich vereinfacht werden", so Henrichmann.

"Meiner Ansicht nach sollte der Staat hier als Treiber auftreten und gleichzeitig ein Sanktionsregime auflegen, um Missbrauch oder Verstöße gegen die DSGVO zu unterbinden. “

Marc Henrichmann MdB

Digitalisierung habe für das BMDV und andere Ressorts eine große Bedeutung, erklärte Andreas Krüger, Leiter der Unterabteilung DK 2, Digitale Anwendungen im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Die Herausforderungen sehe das BMDV im Wesentlichen bei den Themen Aus- und Weiterbildung sowie im Einsatz digitaler Technologien bei Planung, Bau und Betrieb im Rahmen der Modernisierung der Infrastruktur und der damit verbundenen Verwaltungsreform. Effizienzgewinne könnten etwa durch den Einsatz von Building Infrastructure Modelling (BIM) erzielt werden. Vor allem bei Bauvorhaben der öffentlichen Hand werde BIM eingesetzt. Weitere Digitalisierungsvorhaben gebe es im Straßenverkehr über den digitalen Führer- und Fahrzeugschein sowie die digitale Fahrzeugzulassung und für den Schienenverkehr über das Thema ETCS und kürzere Zugfolgen. Die Digitalisierung der Wasserstraße stelle sich aufgrund der langen Lebensdauer des Schiffsbestandes besonders herausfordernd dar. Das Testfeld Kiel sei aber ein praktischer Anwendungsfall.

Automatisierung und autonomer Betrieb

Obwohl der Rechtsrahmen für einen vollautonomen Regelbetrieb im Straßenverkehr vorhanden sei, gebe es außer Prototypen noch keine Serienfahrzeuge.

„Über alle Verkehrsträger hinweg geht es immer um das Thema der Akzeptanz."

Andreas Krüger

Bei vielen Menschen ist die Skepsis gegenüber der Technik groß. Deshalb spielt eine adäquate Hinderniserkennung für alle Verkehrsträger eine herausragende Rolle“, so Krüger. Aktuell liege der Förderschwerpunkt im Bereich Digitalisierung beim ÖPNV und dem Austausch von Verkehrsinformationen. Die Etablierung einer bundesweiten Mobilitätsplattform mit der Option der Buchung und Bezahlung von verkehrsträgerübergreifenden Angeboten sei hier das Ziel. Dazu brauche es Echtzeitdaten. Den Zugang zu den benötigten Daten solle künftig das Mobilitätsdatengesetz dort regeln, wo die bestehende Gesetzgebung Lücken aufweist. Das Mobilitätsdatengesetz werde erst konkreter werden, wenn der EU Data Act auf den Weg gebracht sei.

Autonomer Betrieb im Personennahverkehr

Die Voraussetzungen zur Erreichung der nächsten Stufe im autonomen Betrieb beim Personennahverkehr erklärte Mirko Taubenreuther, Fachbereichsleiter (SVP) Automated Driving Functions, IAV GmbH. Wesentliche Herausforderung sei der Nachholbedarf bei der Verfügbarkeit und Qualität von Daten und der Bereitstellung digitaler Informationen mit Blick auf die Infrastruktur. So müssten heterogene Daten nicht nur zusammengeführt und auf einen Standard gebracht, sondern auch dauerhaft gepflegt und aktualisiert werden. Da dies viele Kapazitäten binde, sei  eine Diskussion über den tatsächlichen Datenbedarf notwendig, verbunden mit einer gezielten Förderung  der Datenverfügbarkeit und -auf-bereitung.

Automatisierung im Luftverkehr

Bereits kleine Schritte in der technologischen Entwicklung können zu großen Effekten beim Sicherheitsniveau in der Luftfahrt führen, so Pascal Traverse, General Manager for the Autonomy Thrust, Airbus. So konnte über den zunehmenden Automatisierungsgrad im Cockpit über die vergangenen Dekaden mithilfe des Autopiloten eine Single Pilot Operation sicher umgesetzt werden. Gleichzeitig betonte Traverse, dass es für einen vollautonomen Betrieb neben diverser regulatorischer Anpassungen auch Echtzeitdaten für alle Situationen und Umstände bedürfe, die heute noch nicht vollumfänglich verfügbar seien.