Es sei unstrittig, dass Vergaben aufgrund der verkehrspolitischen Ziele der Regierungskoalition, dringend zu beschleunigen seien. Mit den vorhandenen rechtlichen Instrumentarien bei Vergaben seien heute bereits stärkere Beschleunigungen möglich, erklärte es Dr. Dieter Neumann, Partner, Greenberg Traurig Germany. Durch spezielle gesetzliche Regelungen seien darüber hinaus zusätzliche Verfahrensverkürzungen, auch bei fehlerhaften Vergaben, möglich. Es sei also zu diskutieren, inwiefern spezielle gesetzliche Regelungen, wie beim LNG-Gesetz, in einem potenziellen Eisenbahnmodernisierungsgesetz übernommen werden sollten.
Schon die Beurteilung, wann ein Verfahren vergabereif sei, ist in der Praxis schwer.
So dürften Vergabeverfahren erst eingeleitet werden, wenn alle rechtlichen, tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten geklärt seien. Das führe dazu, dass der Beginn eines Verfahrens eine relativ lange Vorbereitungszeit voraussetze. In der Rechtsprechung seien diese harten Kriterien längst aufgeweicht. Der Gesetzgeber könnte, die Möglichkeiten zur Beschleunigung durch geänderte gesetzliche Regelungen stärken und damit mehr Rechtssicherheit bei frühzeitigen Starts der Vergabeverfahren schaffen. Bei nicht vollständigen Angaben sei es ratsam, funktionale Ausschreibungen anzuwenden. Damit würden für große und komplexe Vorhaben die Ziele und die Art, wie diese erreicht werden sollen, vorgegeben.