Dr. Christiane Kappes, Rechtsanwältin, Partnerin bei CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB: "Das europäische Natur- und Artenschutzrecht sowie das Wasserrecht erfordern immer umfangreichere Umweltuntersuchungen, die mehrere Monate oder sogar Jahre dauern und deren Dokumentation in den Antragsunterlagen oft mehrere hundert, wenn nicht tausend Seiten einnimmt."
Und während der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Rechtsschutz im Umweltrecht kontinuierlich ausgeweitet hat, zeichnen sich die deutschen Verwaltungsgerichte zugleich durch eine immens hohe Kontrolldichte aus. Im Ergebnis erweisen sich die deutschen Planungs- und Genehmigungsverfahren als echte Fortschrittsbremse.
Misere erkannt
Der Gesetzgeber hat die Misere erkannt und eine ganze Reihe neuer Beschleunigungsgesetze auf den Weg gebracht. Im Mittelpunkt der Bemühungen stand zuletzt die Sicherstellung der Energieversorgung beispielsweise durch weitreichende Verfahrenserleichterungen des LNG-Beschleunigungsgesetzes und der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien durch die Gesetzesänderungen des Oster- und Sommerpakets. Erhebliche Erleichterungen für erneuerbare Energien und Stromnetze bringt nun die Umsetzung der EU-Notfallverordnung (Verordnung EU 2022/2577), wonach für diese Projekte vorübergehend die UVP-Pflicht und die Prüfung des Artenschutzes entfällt.