Dr. Carolin Wagner MdB, Berichterstatterin der SPD im federführenden Digitalausschuss, skizzierte den Fortschritt und den aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahrens zum Mobilitätsdatengesetz. Die Zielsetzung der SPD sei es, eine effektive Nutzung von Daten zur Unterstützung des Wirtschafts- und Lebensstandorts Deutschland zu erreichen. "Die Nutzung der Daten soll auch dem Gemeinwohl dienen, beispielsweise im Bereich des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit", so Dr. Wagner. Um dieses Ziel umzusetzen, solle ein Datentreuhänder eingesetzt werden, der unabhängig und neutral ist. "Es ist wichtig, dass wir Doppelregulierungen und -strukturen vermeiden. Dazu gehört auch sicherzustellen, dass es keine unnötigen Parallelen zwischen dem Datentreuhänder und dem Mobility Data Space (MDS) gibt", so Dr. Wagner.
"Es ist wichtig, dass wir Doppelregulierungen und -strukturen vermeiden."
Dr. Carolin Wagner MdB
Bei der Entwicklung des Mobilitätsdatengesetzes lege die SPD den Fokus auf Datenstandards, Datenqualität sowie Vorgaben zur Pseudonymisierung und Anonymisierung von Daten. Der aktuelle Zeitplan sehe vor, dass der Referentenentwurf im Frühjahr 2024 veröffentlicht und das Gesetz noch in 2024 im Parlament verabschiedet werde."
Laut Wagner wird die Nutzung der Fahrzeugdaten durch den EU Data Act beeinflusst - von der Kommission wurde die Erarbeitung einer sektorspezifischen Regelung zur Nutzung von Fahrzeugdaten in Aussicht gestellt. Zu letzterer bestehe mit Blick auf die EU-Wahl im Juni 2024 hoher Zeitdruck, daher sei mit einer etwaigen Gesetzgebung vor den Wahlen derzeit nicht zu rechnen. Folgend betont Dr. Wagner die Notwendigkeit, nun auf nationaler Ebene eine Regelung für Fahrzeugdaten zu finden."
"Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist nicht Teil des Mobilitätsdatengesetzes – eine Lösung sollte hier auch im Sinne der Verkehrssicherheit rasch gefunden werden.“
Petra Finke
Die Leiterin des Lenkungskreises Petra Finke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE, Chief Digitalization Officer (CDO), betonte: „Mit dem Mobilitätsdatengesetz steht die Politik vor der Herausforderung, einerseits eine Grundlage für neue datengetriebene Innovationen im Mobilitätssektor zu schaffen, gleichzeitig aber neue und bestehende Geschäftsmodelle angemessen zu schützen, um auch langfristig Anreize für Investitionen zu setzen. Der Zugang zu Fahrzeugdaten ist nicht Teil des Mobilitätsdatengesetzes – eine Lösung sollte hier auch im Sinne der Verkehrssicherheit rasch gefunden werden.“