Branchenposition zur Änderung des Verfahrens der Einfuhrumsatzsteuer
Akuten Wettbewerbsnachteil für Standort Deutschland beseitigen, Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer an EU-Standard angleichen
29.09.2017
Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Importeure nutzen daher verstärkt Seehäfen und Flughäfen in EU-Nachbarstaaten. Das wiederum führt dazu, dass Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen verstärkt im EU-Ausland und nicht in Deutschland angesiedelt werden. Das Steuererhebungsverfahren führt zur Verlagerung von Arbeitsplätzen und damit verbundenen Steuereinnahmen ins Ausland und zu steueroptimierten, statt verkehrseffizienten Güterströmen.