Stellungnahme zur Konsultation der Europäischen Kommission zum Klimaziel 2030 der EU

Das Deutsche Verkehrsforum bekräftigt die Zielsetzung, den Mobilitätssektor bis zur Mitte des Jahrhunderts klimaneutral aufzustellen. Die fundamentalen Chancen erhöhter EU-Klimaziele für 2030 (Eindämmung des Klimawandels, Verstärkung der Impulse für die internationale Klimaschutzpolitik, Schaffung neuer Jobs in nachhaltigen Industrien, First-Mover-Vorteil) können in negative Entwicklungen umschlagen, wenn die Anforderungen des Wandels im Verkehrssektor nicht hinreichend berücksichtigt werden (Verlust gesellschaftlicher Akzeptanz, Verteuerung von Mobilität, Verlust an Jobs und internationaler Wettbewerbsfähigkeit). Die klimapolitische Transformation verlangt von den Akteuren des Verkehrssektors eine beispiellose Anstrengung. Für den Erfolg ist es unabdingbar, dass auch die EU und die Mitgliedstaaten schneller und konsequenter in die notwendigen Rahmenbedingungen dieser Transformation investieren. Das betrifft die Bereitstellung der erforderlichen Mengen an grünem Strom, die Versorgungsinfrastruktur für die Elektromobilität (Ladeinfrastruktur; einschließlich Oberleitungs-Lkw) und alternative Kraftstoffe, die Markteinführung von Wasserstoff und synthetischen Kraftstoffen für alle Verkehrsträger, den Ausbau der Schiene, des ÖPNV und der Wasserstraße, die Intermodalität, die Effizienz und Leistungsfähigkeit der Verkehrsinfrastruktur und die digitale Vernetzung im Mobilitätssektor.


Der Straßenverkehr sollte in den EU-Emissionshandel einbezogen werden. Solange das nicht der Fall ist, sollte eine modifizierte Anwendung der Lastenteilungsverordnung (Non-ETS-Sektor) geprüft werden: erst ein langsamer, später ein stärkerer Anstieg der jährlichen Ziele Richtung 2030. Damit würde dem Umstand Rechnung getragen, dass mit der Elektromobilität im Straßenverkehr und mit strombasierten Kraftstoffen völlig neue Lösungen etablieren werden müssen. Innovationen, Investitionen und Marktdurchdringung erfordern Zeit und Ressourcen. Diese Ressourcen sollten dem Verkehrssektor nicht durch den Lastenteilungsmechanismus entzogen werden.