Reform des Erhebungsverfahrens der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

Gemeinsames Verbändepapier

Bei der Einfuhr von Gütern nach Deutschland verursacht das in Deutschland aktuell angewandte Verfahren zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer eine unnötige Bindung von Liquidität und damit erhöhte Kosten für Importeure, die in den EU-Nachbarstaaten nicht anfallen. Die von Bund und Ländern im Juni 2020 beschlossene und zum 1. Dezember 2020 umgesetzte Einführung des Fristenmodells bei der Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer ist zwar eine Annäherung an das Verfahren in anderen EU-Ländern. Durch ein Verrechnungsmodell können aber Kosten für Wirtschaft und Verwaltung weiter gesenkt und der Anreiz für Importeure, Seehäfen und Flughäfen in Deutschland zu nutzen, gestärkt werden. Das wiederum würde dazu führen, dass Logistikzentren sowie Niederlassungen von Dienstleistern und weiterverarbeitenden Unternehmen verstärkt in Deutschland und nicht im EUAusland angesiedelt werden. Mit dem Verrechnungsmodell können zudem Einnahmen der öffentlichen Hand und die ökologische Bilanz von Güterströmen verbessert werden.