Einschätzung zur Änderung 2021 des Bundes-Klimaschutzgesetzes; Sofortprogramm 2022

Generelle Einordnung und regulatorische Schritte:


• Die klimapolitische Transformation des Verkehrssektors hat begonnen. Den eingeschlagenen Weg müssen wir fortsetzen und absichern.

• Die Ausbreitung von neuen Antrieben und Kraftstoffen und der Infrastrukturausbau brauchen Zeit. Der Wandel des Verkehrssektors lässt sich nicht beliebig beschleunigen. Er erfordert einen verlässlichen, langfristigen Plan mit abgestimmten Maßnahmen.

• Eine fortlaufende Nachsteuerung durch Ad-hoc-Maßnahmen ist für den Klimaschutz im Verkehrssektor nicht hilfreich. Sie kann sogar kontraproduktiv sein, weil die langfristige Zielerreichung erschwert wird und Skalierungs- und Synergieeffekte nicht zum Tragen kommen.

• Die zulässigen Jahresemissionshöchstmengen im Klimaschutzgesetz sind für den Verkehrssektor äußerst anspruchsvoll. Bis 2028/2029 müssen die THG-Emissionen des Sektors auf rund zwei Drittel des bisherigen Niveaus absinken und dieser Trend muss sich danach stark beschleunigt fortsetzen.

• Die von der Bundesregierung neu angekündigten acht Milliarden Euro für den Klimaschutz 2022 ff. sollten ganz wesentlich im Verkehrssektor eingesetzt werden.

• Der nationale Emissionshandel für Kraftstoffe im Straßenverkehr sollte zügig in das EU-ETS überführt werden. Die Bundesregierung sollte auf die Umsetzung dieses Schrittes bis 2025 hinwirken.

• Einnahmen aus der CO2-Bepreisung sind vollständig für Klimaschutzmaßnahmen der Unternehmen und Verbraucher im Verkehrssektor zurückzuführen. Das betrifft z. B. Emissionshandel, CO2-Komponente der Lkw-Maut, Luftverkehrsteuer.

• Sofortprogramme dürfen nicht zur Einführung von Maßnahmen genutzt werden, die den Verkehrsstandort Deutschland einseitig belasten. Wettbewerbsnachteile müssen ausgeschlossen oder kompensiert werden.

• Die öffentliche Hand sollte keine Verbote aussprechen, die mit der Realität im Transportsektor nicht in Einklang stehen (Kurzstreckenflugverbot, Verbrenner-Aus). Stattdessen sind die Voraussetzungen für die Transformation zu schaffen: intermodale Vernetzung, Ladeinfrastruktur, Versorgung mit EE-Strom und sauberen Kraftstoffen.

• Der Hochlauf der öffentlichen Investitionen in den Schienenverkehr, den ÖPNV, die Wasserstraßen und die multimodale Vernetzung muss fortgesetzt und gehalten werden. Zudem müssen bauliche Maßnahmen in diesen Bereichen erheblich beschleunigt werden. Die bislang erzielten Fortschritte bei der Planungsbeschleunigung, Baubeschleunigung und beim Bürokratieabbau reichen nicht aus, um die geforderten Klimaschutzbeiträge des Verkehrssektors bis 2030 zu realisieren.