Trassenpreisförderung fortführen - Branchenstellungnahme

Quelle: Deutsche Bah AG / Volker Emersleben
Quelle: Deutsche Bah AG / Volker Emersleben

Im Masterplan Schiene haben sich Bundesregierung und Sektor in der vergangenen Legislaturperiode auf klare Ziele zur Stärkung des Systems Schiene verständigt. So soll u. a. der Anteil des Schienengüterverkehrs am gesamten Güterverkehrsmarkt bis zum Jahr 2030 auf mindestens 25 Prozent wachsen. Im Koalitionsvertrag haben die aktuellen Regierungsparteien diese Ziele ausdrücklich bestätigt. Deren Umsetzung ist nicht allein unter verkehrspolitischen Aspekten, sondern auch unter klimapolitischen Gesichtspunkten unverzichtbar. Außerdem trägt der bereits in hohem Maß elektromobile Schienengüterverkehr dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und deren Herkunftsstaaten zu reduzieren.
Die unterzeichnenden Verbände und Experten arbeiten gemeinsam mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr an der Umsetzung der Maßnahmen des
Masterplans Schienengüterverkehr. Der Masterplan Schienengüterverkehr, der vollständig im Masterplan Schiene verankert ist, wurde 2017 gemeinsam von Politik, Verwaltung, Eisenbahnsektor und der Logistikbranche sowie deren Kunden der Öffentlichkeit vorgestellt mit dem Ziel, die Wettbewerbs- und Logistikfähigkeit des Schienengüterverkehrs (SGV) nachweislich zu verbessern, seine Ertrags- und Innovationskraft dauerhaft zu stärken und den Marktanteil der Schiene am gesamten Güterverkehr in Deutschland deutlich zu steigern.

Um den Marktanteil bis 2030 auf 25 Prozent zu heben, muss der Schienengüterverkehr bei expandierendem Gesamtmarkt um rund 60 Prozent wachsen. Ein schneller und ersatzloser Ausstieg aus der geltenden Trassenpreisförderung würde dieses ambitionierte Wachstumsziel konterkarieren.

Die verladende Wirtschaft und die Eisenbahnen benötigen Verlässlichkeit. Sofern dem Budgetbeschluss keine verbindlichen Verabredungen über gleich oder besser wirkende Maßnahmen zugrunde liegen, plädieren wir nachdrücklich für eine Fortführung der TraFög über 2024 hinaus.

Vollständige Stellungnahme siehe PDF-Datei zum Herunterladen