HVO100 aus Rest- und Abfallstoffen für den Straßenverkehr rechtlich zulassen

Der Verkehrssektor in Deutschland und hierbei insbesondere der Straßengüter- und
Personenverkehr muss seinen CO2-Ausstoß bis 2030 im Vergleich zu 2019 nahezu
halbieren – von 164 Mio. t CO2-Äquivalent auf 85 Mio. t. Aktuell verfehlt der Sektor die Ziele
des Klimaschutzgesetzes jedoch, vor allem weil der Markthochlauf für Fahrzeuge mit
alternativen Antrieben noch am Anfang steht.
Die Umstellung auf alternative Antriebstechnologien, wie Batterieelektrik oder
Wasserstoff-Brennstoffzelle, hängt maßgeblich von der Verfügbarkeit und Dichte eines
alternativen Lade- und Betankungsinfrastrukturnetzes ab und wird damit einen Zeitraum von
mehreren Jahren erfordern. Zum Erreichen der Klimaschutzziele werden alle verfügbaren
Defossilisierungsoptionen benötigt.

Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb werden daher mittelfristig weiterhin einen wichtigen
Beitrag zur Aufrechterhaltung der individuellen Mobilität, von Logistikketten und
Betriebsabläufen leisten und müssen dementsprechend ebenfalls einen Beitrag zur
Emissionsreduktion erbringen. Derzeit werden noch immer ca. 97 Prozent des
Kraftfahrzeugbestandes mit fossilen Energieträgern betrieben. Deshalb ist es jetzt dringend
erforderlich, erneuerbare Kraftstoffe, die mit einem hohen Emissions-Minderungspotenzial
fossilen Diesel eins zu eins ersetzen können, einzusetzen.

Solche erneuerbaren Kraftstoffe können bereits heute aus nachhaltigen biogenen Rest- und
Abfallstoffen (HVO100, eng. für Hydrotreated Vegetable Oils) gewonnen werden. Die hierfür
in Deutschland aktuell zulässige Beimischung von HVO zu fossilem Diesel ist für die
Erreichung der Klimaschutzziele jedoch völlig unzureichend und geht überdies an der
Marktnachfrage vorbei.

Die Unterzeichner fordern die rasche Marktöffnung für erneuerbare paraffinische
Reinkraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen (HVO100 gemäß DIN EN 15940) durch
Aufnahme der DIN EN 15940 als Anforderung für die Inverkehrbringung
in §4 der 10. BImSchV.

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