Klima- und Umweltschutz im Mobilitätssektor

Klimaschutz war das beherrschende Thema des Jahres 2019. Damit ist vor allem die Mobilität in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten. Der Sektor wie auch die Politik sind gefordert, die Transformation hin zu einer CO₂-neutralen Mobilität zu schaffen, aber auch die Wettbewerbsfähigkeit und soziale Akzeptanz der Maßnahmen zu erhalten.

 

»Emissionsfreie Alternativen müssen ausgebaut werden, um einen Umstieg zu ermöglichen. Dazu müssen die Investitions- und Förderprogramme für den öffentlichen Verkehr und emissionsarme Antriebe schnell und wirksam umgesetzt werden.«

Gerhard Hillebrand
Vizepräsident für Verkehr ADAC und DVF-Präsidiumsmitglied

Klimaschutzprogramm 2030

Am 9. Oktober 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 und den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das Klimaschutzgesetz enthält den allgemeinen Rahmen für die nationale CO₂-Senkung. Es enthält Ziele für die einzelnen Sektoren (Verkehr minus 42 Prozent bis 2030) und einen Überwachungsmechanismus. Der Startpreis pro Tonne CO₂ im nationalen Emissionshandelssystem (nEHS) liegt bei 25 Euro im Januar 2021 und wird schrittweise angehoben. Ab 2026 werden die Zertifikate auktioniert. Das DVF hat auf seiner Jahresauftaktveranstaltung am 13. Januar 2020 und anlässlich der abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 nochmals die Forderung nach Einrichtung eines Fonds zur Zweckbindung der Bundesmittel für den Klimaschutz im Verkehr bekräftigt. Zudem mahnt das DVF, die Bepreisung von CO₂ europäisch und international zu harmonisieren. Wenn das nicht gelingt, kommt es zu einseitigen Belastungen deutscher Transportunternehmen, zum Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen.

Klimaschutzfonds für Verkehr

Das DVF-Präsidium hat sich für die Schaffung eines Fonds zum Klimaschutz im Verkehr ausgesprochen, um die erforderlichen öffentlichen Mittel zu bündeln und langfristig verbindlich in den Klimaschutz zu leiten. Dieser Fonds würde über den bereits vorhandenen Energie- und Klimafonds (EKF) der Bundesregierung hinausgehen. Im Rahmen der Klimastrategie will die Bundesregierung bis 2023 Klimaschutzmaßnahmen in Höhe von 54,5 Milliarden Euro aus dem EKF finanzieren. Die notwendigen Mittel müssen jedoch im Bundeshaushalt langfristig abgesichert werden.

Förderschwerpunkte und Maßnahmen des Klimafonds sollten aus Sicht des DVF sein:

  • Anschaffungsförderung emissionsarmer Fahrzeuge für alle Verkehrsträger
  • Unterstützung der Entwicklung innovativer Antriebe und der erforderlichen Grundlagenforschung
  • Bereitstellung von Infrastrukturen für emissionsarme und emissionsneutrale Mobilität (Ladesäulen und Netzausbau; Tankstellen für Wasserstoff, LNG und CNG; entsprechende Infrastrukturen für Bahn, Luft- und Schifffahrt)
  • Aufbau einer Versorgung mit E-Fuels und Wasserstoff sowie anderen emissionsneutralen Kraftstoffen auf der Basis von Strom aus erneuerbaren Quellen, in den erforderlichen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen
  • Modernisierung und verstärkter Ausbau des Schienennetzes, des ÖPNV einschließlich der Straßen- und Stadtbahnen und der Wasserstraßen
  • Systematische Digitalisierung und Automatisierung des Verkehrs
  • Effizienzsteigerung und bessere Vernetzung aller Verkehrsträger

»Grundsätzlich ist ein CO₂-Preis als Anreiz notwendig, um Energieeffizienz weiter zu verbessern und die Nutzung emissionsärmerer Energieträger wie Erdgas, erneuerbarer Energien oder CO₂-ärmerer Kraftstoffe schneller attraktiver zu machen.«

Wolfgang Langhoff
Vorsitzender des Vorstands, BP Europa SE

Strategien für alternative Kraftstoffe

Das DVF macht sich für eine bessere Verzahnung der verschiedenen Akteure und der Teilstrategien der Bundesregierung stark, insbesondere die Koordinierung der Nationalen Wasserstoffstrategie mit der P-t-X-Strategie. Daher hat sich das DVF bereit erklärt, die geplante Expertengruppe der Wasserstoffstrategie aktiv zu begleiten und die Interessen der Mobilitätswirtschaft einzubringen. Auch in der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) arbeitet das DVF in der Arbeitsgruppe „Klimaschutz im Verkehr“ und im Lenkungskreis weiterhin mit. Der Dialog mit der Bundesregierung zur Erreichung der CO₂-Minderungsziele steht daneben ständig auf der Tagesordnung.

Wasserstoff und E-Fuels sind für den Klimaschutz im Verkehrssektor eine sehr wichtige Ergänzung zur Elektromobilität. Das DVF hat dazu seine Positionierung und Anliegen weiterentwickelt und konkretisiert. Die Technologie ist verfügbar, aber es sind marktrelevante Mengen notwendig, die industriell und zu wettbewerbsfähigen Preisen erzeugt werden müssen. Notwendig sind ein Markthochlaufprogramm und Anreize für den Einsatz von E-Fuels in der EU-Regulierung. Das ist aus Sicht des DVF ein zentrales Thema für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im Jahr 2020.

Masterplan Ladeinfrastruktur

Anlässlich des Spitzentreffens im Kanzleramt am 4. November 2019 zum Masterplan Ladeinfrastruktur hat das DVF hervorgehoben, dass die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in Deutschland und Europa verbessert werden müssen. Das betrifft den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Pkw in den Städten, aber auch die Schaffung eines Ladenetzes für Nutzfahrzeuge und die Ladeinfrastruktur für Busse. Bürokratische Hemmnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, die dem Ausbau der Ladeinfrastruktur entgegenstehen, müssen beseitigt werden. Im Januar 2020 hat das Bundesjustizministerium dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dadurch soll es erleichtert werden, Ladeinfrastruktur in Gebäuden, etwa Tiefgaragen, verlegen zu lassen. Das Beispiel macht deutlich, dass die Unterstützung aller Ressorts der Bundesregierung gefordert ist, wenn es um die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor geht. Auch konzentriert sich der Aufbau der Ladeinfrastruktur bislang fast ausschließlich auf Pkw. Das DVF mahnt, Lösungen für den Straßengüterverkehr im Blick zu behalten, ebenso wie die weitere Elektrifizierung der Schiene und den Ausbau der Ladepunkte für alternative Antriebe auf der Schiene.

Bestand Elektro-Pkw in Deutschland, jeweils zum 1. Januar des Jahres

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt

BEV = Battery Electric Vehicle; PHEV = Plugin Hybrid Electric Vehicle

Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Der Bund hat verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität ausgebaut und verlängert. Das DVF hat sich an der Anhörung hierzu beteiligt, die Vorschläge kommentiert und ergänzt. Hervorzuheben sind zwei Maßnahmen: Das DVF begrüßt die Verlängerung der bestehenden Sonderregelung zur Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Pkw bis Ende 2030 und die neue Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent für die Anschaffung elektrischer Lieferfahrzeuge. Die steuerliche Förderung setzt notwendige flankierende Anreize für die Anschaffung elektrifizierter Pkw und leichter Nutzfahrzeuge. Allerdings sind weitere unterstützende Maßnahmen zum Erwerb von E-Fahrzeugen in allen Fahrzeugklassen erforderlich.

Internationale Regeln für den Luft- und Schiffsverkehr

Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer hat das DVF scharf kritisiert. Die Mittel fehlen den Luftverkehrsunternehmen zur Investition in neues, emissionsarmes Fluggerät. Außerdem werden die internationalen Wettbewerbsverzerrungen weiter verstärkt. Die Senkung der Mehrwertsteuer bei der Bahn ist hilfreich. Aber durch die Verknüpfung mit den Einnahmen aus der erhöhten Luftverkehrsteuer werden die Verkehrsträger in unsachlicher Weise gegeneinander ausgespielt. Die deutsche Luftverkehrswirtschaft ist offen für die Verlagerung von Flügen auf die Schiene, wo dies wirtschaftlich sinnvoll ist und die Bahn den Kunden ein gleichwertiges Produkt anbieten kann. Takt und Zuverlässigkeit sind die entscheidenden Kriterien. Der Dialog zwischen Schiene und Luftverkehr über eine Vertiefung der Kooperation wird vom DVF aktiv unterstützt.

Beim Thema »Europäisches Emissionshandelssystem (EU-ETS) im Luftverkehr« plädiert das DVF dafür, dass es keine Doppelbelastung geben darf, anderenfalls würden Wettbewerbsverzerrungen zulasten der europäischen Airlines ausgebaut und in die Zukunft fortgeschrieben. Auch im Seeverkehr muss eine globale Lösung über die internationale Schifffahrtsorganisation IMO geschaffen werden. In den Häfen geht es darum, Versorgungseinrichtungen für LNG und Landstrom auszubauen. Für Landstrom ist die Freistellung von der EEG-Umlage erforderlich, damit die Nutzung wirtschaftlich attraktiv wird.

ÖPNV und Schiene stärken

Die Verbesserung der Angebote im ÖPNV und SPNV ist Voraussetzung, um insbesondere im städtischen Verkehr zu einer besseren Klimabilanz zu gelangen. Um die Marktanteile deutlich erhöhen zu können, sind massive und langfristig verbindliche Investitionen erforderlich. Die Erhöhung der Finanzmittel beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsmittelgesetz ist richtig und wichtig. Gleichzeitig muss die Flottenumstellung auf umweltfreundliche Antriebe und Kraftstoffe beschleunigt werden. Es sollte auch möglich sein, Förderungen für kombinierte Tankstellen, also Busse und Bahnen, zu erhalten. Investitionen in Fahrzeuge und Infrastruktur sind wichtiger als Fahrpreissenkungen, die sich politisch zwar gut verkaufen lassen, aber keine Lösung bieten. So ist das 365-Euro-Ticket aus Sicht des DVF derzeit das falsche Mittel, um den ÖPNV zu stärken. Sollen deutlich mehr Kunden für den ÖPNV gewonnen werden, bedarf es kurzfristig vor allem mehr Fahrzeuge, besserer Verbindungen und eines dichteren Takts, bestenfalls mit alternativen Antrieben. Diese Maßnahmen erfordern zusätzliches (Fahr-)Personal und höhere Investitionen. Weniger Einnahmen bewirken, wenn überhaupt, einen Stillstand.

Zahlen und Daten

  • 55 Milliarden Euro Investitionssumme von 2020 bis 2023 für Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor
  • Bis 2030 minus 42 Prozent CO₂ im Verkehrssektor (gegenüber 1990), bis 2050 klimaneutral
  • Nationaler CO₂-Emissionshandel für fossile Kraftstoffe ab 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO₂, danach schrittweise Erhöhung auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025
  • Single European Sky würde Einsparungen von bis zu 10 Prozent CO₂ im Luftverkehr ermöglichen

Klima - Umwelt

Klima und umweltfreundliche Mobilität

Zahlen und Daten

  • Bund investiert 55 Mrd. Euro von 2020 - 2023 für Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor
  • Bis 2030 – 40% CO2 im Verkehrssektor (ggü.1990)
  • Verkehrssektor bis 2050 klimaneutral
  • Nationaler CO2-Emissionshandel für fossile Kraftstoffe ab 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2, danach schrittweise Erhöhung bis zu 55 Euro in 2025

Klimaschutz war das beherrschende Thema des letzten Jahres. Damit ist vor allem die Mobilität in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten. Der Sektor wie auch die Politik sind gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit und damit den sozialen Frieden zu erhalten als auch die Transformation hin zu einer CO2-neutralen Mobilität zu schaffen.

Am 9. Oktober 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 und den Entwurf zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Klimaschutzgesetz enthält den allgemeinen Rahmen für die nationale CO2-Senkung. Es enthält Ziele für die einzelnen Sektoren (Verkehr Minus 40 Prozent bis 2030) und einen Überwachungsmechanismus. Der Startpreis pro Tonne CO2 im nationalen Emissionshandelssystem (ETS) liegt bei 25 Euro in 2021 und wird schrittweise angehoben – zunächst mit Zielkorridor 2025. Das DVF hat auf seiner Jahresauftaktveranstaltung am 13. Januar 2020 und anlässlich der abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 nochmals die Forderung nach Einrichtung eines Fonds zur Zweckbindung der Bundesmittel für den Klimaschutz im Verkehr bekräftigt. Zudem mahnt das DVF die Bepreisung von CO2 europäisch und international zu harmonisieren. Wenn das nicht gelingt, kommt es zu einseitigen Belastungen deutscher Transportunternehmen, zum Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Insofern ist ein Zertifikatehandel oder ein äquivalentes System die richtige Lösung.

Klimaschutzfonds für Verkehr

Das DVF-Präsidium hat sich für die Schaffung eines Fonds zum Klimaschutz im Verkehr ausgesprochen. Die Mobilitätswirtschaft und deren Unternehmen müssen mit den klimapolitischen Beschlüssen und Weichenstellungen der Bundesregierung umgehen und weitreichende unternehmerische Entscheidungen verantwortungsvoll treffen. Um die erforderlichen öffentlichen Mittel zu bündeln und langfristig verbindlich in den Klimaschutz zu leiten, hat das DVF einen Fonds vorgeschlagen. Dieser Fonds würde über den bereits vorhandenen Energie- und Klimafond (EKF) der Bundesregierung hinausgehen, der als Teil der Klimastrategie insgesamt Maßnahmen in Höhe von 54,4 Milliarden Euro bis 2023 finanziert und dessen Mittel noch nicht im Bundeshaushalt abgesichert sind.

Förderschwerpunkte und Maßnahmen des DVF-Klimafonds:

  • Anschaffungsförderung emissionsarmer Fahrzeuge für alle Verkehrsträger,
  • Unterstützung der Entwicklung innovativer Antriebe und der erforderlichen Grundlagenforschung,
  • Bereitstellung von Infrastrukturen für emissionsarme und emissionsneutrale Mobilität und Beseitigung bürokratischer Hürden (Ladesäulen und Netzausbau; Tankstellen für Wasserstoff, LNG und CNG; entsprechende Infrastrukturen für Bahn, Luft- und Schifffahrt),
  • Aufbau einer Versorgung mit E-Fuels und Wasserstoff sowie anderen emissionsneutralen Kraftstoffen auf der Basis von Strom aus erneuerbaren Quellen, in den erforderlichen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen,
  • Modernisierung und verstärkter Ausbau des Schienennetzes, des ÖPNV einschließlich der Straßen- und Stadtbahnen, der Wasserstraße,
  • systematische Digitalisierung und Automatisierung des Verkehrs,
  • Effizienzsteigerung und bessere Vernetzung aller Verkehrsträger,
  • Unterstützung neuer Mobilitätsdienste und Mobilitätsplattformen und
  • konsequente Umsetzung internationaler marktbasierter Systeme zur CO2-Reduktion im Luft- und Seeverkehr.

Bund muss koordiniert handeln

Das DVF macht sich stark für eine bessere Verzahnung der verschiedenen Akteure und der Teilstrategien der Bundesregierung, insbesondere die Koordinierung der Wasserstoffstrategie mit der P-t-X-Strategie. Daher hat sich das DVF bereit erklärt, die geplante Expertengruppe der Wasserstoffstrategie aktiv zu begleiten und die Interessen der Mobilitätswirtschaft einzubringen. Auch in der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) arbeitet das DVF in der Arbeitsgruppe AG 1 und im Lenkungskreis weiterhin mit. Die Beratung der Bundesregierung zur Erreichung der CO2-Minderungsziele steht immer noch auf der Tagesordnung. Zudem fordert das DVF, dass der geplante nationale ETS für fossile Kraftstoffe schnellstmöglich in das europäische ETS überführt wird. Das ist aus Sicht des DVF ein zentrales Thema für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020.

Strategie E-Fuels

Vor dem Hintergrund der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ hat das DVF seine Positionierung und Anliegen zum Thema E-Fuels weiterentwickelt und konkretisiert. Die Technologie ist verfügbar, aber es sind Mengen notwendig, die industriell erzeugt werden müssen und wettbewerbsfähige Preise haben. Für Deutschland wären die Anrechnung von E-Fuels in der EU-Regulierung (Umsetzung RED II, CO2-Flottenobergrenzen), Marktanreizprogramme und Entwicklung und Demonstration industrieller Lösungen sehr wichtig. Besonders für den Luftverkehr haben E-Fuels mangels Antriebsalternative eine hohe Bedeutung für die CO2-Senkung. Das DVF befürwortet ein langfristig angelegtes Innovations- und Förderprogramm zur Einführung von E-Fuels in den Luftverkehr.

Masterplan Ladeinfrastruktur

Anlässlich des Spitzentreffens im Kanzleramt am 4.11.19 zum Masterplan Ladeinfrastruktur hat das DVF hervorgehoben, dass die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in Deutschland und Europa verbessert werden müssen. Das betrifft den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Pkw in den Städten, aber auch die Schaffung eines Ladenetzes für Nutzfahrzeuge und die Ladeinfrastruktur für Busse. Bürokratische Hemmnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht müssen beseitigt werden. Im Januar 2020 hat das Bundesjustizministerium dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dadurch soll es erleichtert werden, Ladeinfrastruktur in Gebäuden, etwa Tiefgaragen verlegen zu lassen. Besonders an diesem Beispiel wird deutlich, wie abhängig die einzelnen Bundesressorts voneinander sind, um beispielsweise das Thema Elektromobilität schneller voranzutreiben und damit im Erreichen der Klimaschutzziele.

Auch konzentriert sich die Ladeinfrastruktur konzentriert noch zu sehr auf Privatkunden. Das DVF mahnt, den Straßengüterverkehr im Blick zu behalten, da es bei schweren Lkw noch keine wirtschaftliche Möglichkeit eines batteriebetriebenen Antriebs gibt. Auch sollte Deutschland bei der CO2-Bepreisung eine Internationalisierung der klimapolitischen Maßnahmen forcieren.

Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Das Bundesfinanzministerium hat verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität verlängert. Das DVF hat sich an der Anhörung hierzu beteiligt, die Vorschläge kommentiert und ergänzt. Hervorzuheben sind vor allem zwei Maßnahmen: Das DVF begrüßt die Verlängerung der bestehenden Sonderregelung zur Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Pkw bis Ende 2030. Und die neue Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent für die Anschaffung elektrischer Lieferfahrzeuge. Allerdings besteht hier Ergänzungsbedarf in mehrfacher Hinsicht. So sollte sich die steuerliche Förderung auch auf schwereren Fahrzeugklassen erstrecken und die Anwendung der Sonder-AfA nur auf Lieferfahrzeug ist zu eng gesetzt. Zudem ist die um ein paar Monate verzögerte Förderung für batterie-elektrische Fahrzeuge nun in Kraft getreten. Das ist ein guter Anreiz, um dem Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu beschleunigen.

Internationale Regeln für den Luft- und Schiffsverkehr

Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer hat das DVF scharf kritisiert, da die Mittel nicht zur Entwicklung neuer Kraftstoffe, sondern zur Senkung der Mehrwertsteuer bei der Bahn eingesetzt wurden. Hier werden Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt, was zu einer einseitigen Belastung der deutschen Fluggesellschaften führt. Es wird darüber hinaus suggeriert, dass eine tatsächliche Alternative zwischen dem Fliegen und dem Bahnfahren existiert, obwohl auf den innerdeutschen Luftverkehr nur 4 Prozent des gesamten Luftverkehrsaufkommens in Deutschland entfallen und nur 1 Prozent des Schienenverkehrs grenzüberschreitend ist. Besser wäre es, mit der Luftverkehrsbranche neue Technologien zu erforschen, wie leichte Materialien und alternative Kraftstoffe.

Beim Thema EU-ETS hat sich das DVF eindeutig positioniert: Mit Start des globalen Emissionshandelssystems CORSIA muss das europäische Enden. Es darf keine Doppelbelastung geben, das wäre eine Wettbewerbsverzerrung, die vornehmlich die europäischen Airlines trifft. Auch im Seeverkehr muss eine globale Lösung über die internationale Schifffahrtsorganisation IMO geschaffen werden. Für die Häfen gilt, Landstrom auszubauen. Dafür sind Entlastungen nötig, wie die Befreiung von der EEG-Umlage, damit Landstrom zur Nutzung wirtschaftlich attraktiv wird.

ÖPNV und Schiene stärken

Die Verbesserung der Angebote im ÖPNV und SPNV ist Voraussetzung um insbesondere im städtischen Verkehr zu einer besseren Klimabilanz zu gelangen. Neben der Erhöhung der Finanzmittel beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz ist es wichtig, dass die Flottenumstellung auf umweltfreundliche Antriebe und Kraftstoffe voranschreitet.

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