Verkehrswege erhalten und aufbauen sowie Finanzierung sicherstellen

Immer mehr Güter und Personen klimaschonend befördern: Dazu braucht es massive Investitionen in eine leistungsfähige Infrastruktur. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem Ausbau von Schiene und ÖPNV. Für einen multimodalen und vernetzten Verkehr ist es unerlässlich, die jeweiligen Verkehrsträger besser miteinander zu verknüpfen. Dafür bedarf es besonders des Ausbaus der digitalen Infrastruktur, wo noch großer Nachholbedarf herrscht.

 

»Die Bundesregierung stärkt mit der größten Investitionsoffensive den klimafreundlichen Verkehrsträger Schiene. Wir setzen mit mehr Infrastruktur, mehr Zügen und mehr Personal voll und ganz auf Wachstum. Daher begrüßen wir die Initiative des Bundes, die Planungs- und Genehmigungsverfahren weiter zu beschleunigen.«

Dr. Richard Lutz
Vorsitzender des Vorstands, Deutsche Bahn AG

Finanzierung und Infrastruktur

Digitale Infrastruktur

Der Ausbau des mobilen Datennetzes hat sich 2019 verzögert, da die Frequenzversteigerung weit nach dem Zeitplan am 12. Juni 2019 mit einem Volumen von 6,55 Milliarden Euro endete. Um den flächendeckenden digitalen Ausbau umzusetzen, will die Bundesregierung eine Funkmastinfrastrukturgesellschaft gründen. So soll auf Bundesimmobilien Infrastruktur aufgebaut und bereitgestellt werden. Das DVF hat sich dazu kritisch positioniert, da der Ausbau grundsätzlich dem Markt überlassen bleiben sollte. Die Flächenabdeckung könnte schneller erreicht werden, etwa durch einen zügigen Einsatz der bereits versteigerten 700-Mhz-Frequenzen für den Ausbau in der Fläche, die seit Mitte 2019 nicht mehr vom Digitalfernsehen DVB-T belegt sind.

Das würde die halbe LTE-Datenübertragungsrate mit maximal 75 MBit/s ermöglichen und wäre eine erste Perspektive in der Fläche. Zudem könnten Bund und Länder die Flächendeckung ihrerseits erleichtern, indem sie in kritischen Fällen die letzte Glasfasermeile zum Funkmast fördern. Dringend beschleunigt werden muss das Genehmigungsverfahren beim Funkmastausbau. Das DVF macht sich seit Langem stark für den zügigen Ausbau des mobilen Datennetzes entlang der Verkehrsmagistralen. Insbesondere an den ICE-Strecken wurden die Ausbauverpflichtungen der Versteigerung der LTE-Frequenzen bisher nicht erfüllt.

Zudem wird unkoordiniert gebaut – das zeigt sich am Fehlen eines länderübergreifenden einheitlich geführten Leitungskatasters. Dadurch entstehen erhebliche Qualitätsprobleme für den Ausbau, weil den Kommunen nicht bekannt ist, wo Leitungen bereits verlegt wurden.

Hier ist nach Auffassung des DVF der Bund gefordert, ein solches Kataster vorzuschreiben.

»Klimaschutz ist eine Aufgabe für die gesamte Bundesregierung. Sie muss diesen zusätzlichen Finanzbedarf bei den Haushaltsplanungen berücksichtigen. Wir schlagen vor, einen Fonds für Klimaschutzinvestitionen einzurichten, um diese Investitionen in die Zukunft zu finanzieren.«

Nikolaus Graf von Matuschka
CEO HOCHTIEF Solutions AG, Mitglied des Vorstands HOCHTIEF AG

Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung

Es gibt einen enormen Aufholbedarf nicht nur beim Erhalt, sondern auch beim Aus- und Neubau aller Verkehrsträger. Die Bundesregierung hat die Forderung des DVF aufgegriffen und dem Planungsbeschleunigungsgesetz weitere Initiativen folgen lassen: die Gesetzesbeschlüsse zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz. Wesentliche Impulse sieht das DVF vor allem in den Erleichterungen für Ersatzneubauten. Insbesondere muss ausreichend qualifiziertes Personal in der Verwaltung wie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Eisenbahn-Bundesamt und Fernstraßen-Bundesamt eingestellt werden, um die Anträge überhaupt abarbeiten zu können. Die Qualität, die Kosten und die Verfügbarkeit der Infrastrukturen müssen besser abgesichert werden, indem partnerschaftliche Modelle (ÖPP) genutzt und Anreizsysteme entwickelt werden.

Folgende 13 Projekte stehen im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz:

8 Schienenprojekte:

  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle
  • Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Paderborn nach Halle
  • Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland (Marschbahn)

5 Wasserstraßenprojekte:

  • Fahrrinnenanpassung der Außenweser
  • Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins
  • Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg
  • Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals
  • Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und Ersatzneubau der »Großen Schleusen« sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau

Etatentwurf 2020 und Finanzplanung 2023 der Bundesregierung (inkl. Sonderprogramm)

Investitionen ohne Aufwendungen für Nutzerfinanzierung / Quelle: BMVI 2019 

Investitionen in ÖPNV, Schiene und Straße

Das DVF hat sich erfolgreich mit weiteren Branchenverbänden für eine Erhöhung der Finanzmittel beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) sowie beim Regionalisierungsmittelgesetz eingesetzt. Die Anhebung der GVFG-Mittel auf 2 Milliarden Euro jährlich bis 2025 sowie deren Dynamisierung um 1,8 Prozent ab 2026 und die Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis 2031 auf über 5 Milliarden Euro ermöglichen eine Angebotsverbesserung im öffentlichen Verkehr. Zudem können nicht nur Neu- und Ausbau, sondern auch der Erhalt der vielfach in die Jahre gekommenen Bausubstanz der Straßenbahnen, U-Bahnen und Stadtbahnen aus GVFG-Mitteln mitfinanziert werden.

Am 14. Januar.2020 unterzeichneten der Bund und die Deutsche Bahn AG das größte Modernisierungsprogramm für das Schienennetz. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III ist das Fundament für ein robustes Schienennetz in Deutschland. Bis 2030 fließt die Rekordsumme von 86 Milliarden Euro in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes. Damit sollen Gleise und Bahnhöfe, Stellwerke und Energieversorgungsanlagen erneuert werden. Von den Gesamtmitteln trägt der Bund 62 Milliarden Euro, die Deutsche Bahn AG steuert 24 Milliarden Euro Eigenmittel bei. Durchschnittlich 8,6 Milliarden Euro pro Jahr stehen für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung zur Verfügung. Das sind 54 Prozent mehr als im vergangenen Planungszeitraum. Für die LuFV III ist eine Grundevaluierung im vierten Jahr für das fünften Jahr vorgesehen. Das DVF hat sich während der Verhandlungen gegen die Kritik des Bundesrechnungshofs gestellt. Dieser forderte, dass das Parlament alle zwei Jahre über die Freigabe der Finanzmittel entscheiden soll. Damit wäre ein ganz wesentlicher Vorteil der LuFV hinfällig: die langfristige Planbarkeit der Gelder, die für die Bauindustrie notwendig ist, um in neue Geräte zu investieren und qualifiziertes Personal einstellen zu können.

Für die Bundesfernstraßen sind Investitionen von rund 7,9 Milliarden Euro vorgesehen. Ab 2021 wird das Investitionsniveau auf bis zu 8,6 Milliarden Euro im Jahr 2023 steigen. Mit dem Ausfall der Infrastrukturabgabe entstehen ab 2021 Mindereinnahmen, die ausgeglichen werden müssen. Seit Anfang 2019 wurden neue Gewichtsklassen für die Lkw-Maut eingeführt, insbesondere für leichtere Nutzfahrzeuge, und zwar mit einem Gewicht zwischen 7,5 und 18 Tonnen. Gleichzeitig wurde eine zeitlich gestaffelte Mautbegünstigung für Elektro- und Erdgasfahrzeuge geschaffen, um den Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu unterstützen. Aus der Lkw-Maut hat der Bund 2019 rund 7,4 Milliarden Euro eingenommen. Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden zunächst unbefristet komplett von der Lkw-Maut befreit. Aus Sicht des DVF ist es absolut notwendig, die höheren Investitionsmittel nun für Erhalt- und Ersatzneubauten zu verwenden. Hier hilft neben Planungs-, Genehmigungs- und Baubeschleunigungsgesetzen auch der Einsatz von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP), die vor allem auch die Planungs- und Genehmigungsbehörden unterstützen.

Elektrifizierung des Schienenverkehrs

Die Bundesregierung will die Elektrifizierung des Schienennetzes bis 2025 von derzeit 60 auf 70 Prozent erhöhen. Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans wird einen bedeutenden Teil dazu beitragen. Darüber hinaus sind weitere Förderungen geplant. So soll ein Ausbauprogramm »Elektrische Güterbahn« die Elektrifizierung von Ausweich- und Anschlussstrecken für den Schienengüterverkehr fördern und das Förderprogramm »Alternative Antriebe« den Elektrifizierungsanteil weiter erhöhen. Im Bundeshaushalt 2019 waren für die Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken 5 Millionen Euro eingestellt und weitere 9 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung bis 2022 gesichert. Die Mittel für alternativ angetriebene Fahrzeuge können jedoch aufgrund einer fehlenden Förderrichtlinie nicht abgerufen werden und drohen somit zu verfallen, was das DVF als fatales Signal wertet.

Zahlen und Daten

  • 86 Milliarden Euro bis 2030 für Erhalt und Modernisierung des Schienennetzes
  • 1 Milliarde Euro jährlich ab dem Jahr 2021 für GVFG-Mittel
  • 2 Milliarden Euro jährlich ab dem Jahr 2025 für GVFG-Mittel
  • 5,6 Milliarden Euro bis 2031 für Regionalisierungsmittel
  • 15,3 Milliarden Euro Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur im Jahr 2020
  • 13 Millionen Häusern fehlt Gigabit-Anschluss: Kosten von 65 Milliarden Euro
  • 6,55 Milliarden Euro Einnahmen für den Bund durch Frequenzversteigerung im Jahr 2019

Zahlen und Daten

  • 86 Milliarden Euro bis 2030 für Erhalt und Modernisierung des Schienennetzes
  • 2 Milliarden Euro jährlich in 2025 für GVFG-Mittel
  • 5,6 Milliarden Euro bis 2031 für Regionalisierungsmittel
  • 15,3 Milliarden Euro Investitionen für Verkehrsinfrastruktur in 2020
  • 13 Millionen Häuser fehlt Gigabit-Anschluss: Kosten 65 Milliarden Euro
  • 6,55 Milliarden Euro Einnahmen für den Bund durch Frequenzversteigerung in 2019

Digitale Infrastruktur

Der Ausbau des mobilen Datennetzes hat sich 2019 verzögert, da die Frequenzversteigerung weit nach dem Zeitplan am 12. Juni 2019 mit einem Volumen von 6,55 Milliarden Euro endete. Um den flächendeckenden digitalen Ausbau umzusetzen, will die Bundesregierung eine Funkmastinfrastrukturgesellschaft gründen. So sollen auf Bundesimmobilien Infrastruktur aufgebaut und bereitgestellt werden. Das DVF hat sich dazu kritisch positioniert, denn der Ausbau sollte grundsätzlich dem Markt überlassen bleiben. Die Flächenabdeckung könnte schneller erreicht werden etwa durch einen zügigen Einsatz der bereits versteigerten 700Mhz-Frequenzen für den Ausbau in der Fläche, da sie seit Mitte 2019 nicht mehr vom Digitalfernsehen DVB-T belegt wurden. Das würde die halbe LTE-Datenübertragungsrate mit maximal 75 MBit/s ermöglichen und wäre eine erste Perspektive in der Fläche. Zudem könnten Bund und Länder die Flächendeckung ihrerseits erleichtern, indem sie in kritischen Fällen die letzte Glasfasermeile zum Funkmast fördern würden. Beschleunigt werden muss dringend das Genehmigungsverfahren beim Funkmastausbau. Außerdem macht sich das DVF seit langem stark für den zügigen Ausbau des mobilen Datennetzes entlang der Verkehrsmagistralen. Insbesondere an den ICE-Strecken wurden die Ausbauverpflichtungen der Versteigerung der LTE-Frequenzen bisher nicht erfüllt.

Und es wird unkoordiniert gebaut – das zeigt sich am Fehlen eines länderübergreifenden einheitlich geführten Leitungskatasters. Dadurch entstehen erhebliche Qualitätsprobleme für den Ausbau, weil den Kommunen nicht bekannt ist, wo Leitungen bereits verlegt wurden.

Hier ist nach Auffassung des DVF der Bund gefordert, ein solches Kataster vorzuschreiben.

Schneller Planen und Bauen

Es gibt enormen Aufholbedarf nicht nur bei Erhalt, sondern auch bei Aus- und Neubau hinsichtlich aller Verkehrsträger. Die Bundesregierung hat die Forderung des DVF aufgegriffen und dem Planungsbeschleunigungsgesetz weitere Initiativen folgen lassen: die Gesetzesbeschlüsse zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz. Wesentliche Impulse sieht das DVF vor allem in den Erleichterungen für Ersatzneubauten. Vor allem muss ausreichend und qualifiziertes Personal in der Verwaltung wie Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Eisenbahnbundesamt und Fernstraßenbundesamt eingestellt werden, um die Prozesse überhaupt abarbeiten zu können. Die Qualität, die Kosten und die Verfügbarkeit der Infrastrukturen müssen besser abgesichert werden, in dem wir partnerschaftliche Modelle (ÖPP) nutzen und Anreizsysteme entwickeln. Es muss sich für alle Beteiligten lohnen, wenn ein Projekt gut gebaut wird, im Zeitrahmen bleibt und über den Lebenszyklus bedarfsgerecht erhalten wird.

13 Projekte stehen im Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz:

Acht Schienenprojekte:

  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle,
  • Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Paderborn nach Halle,
  • Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von der Grenze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rheydt nach Odenkirchen,
  • Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland (Marschbahn)

Fünf Wasserstraßenprojekte:

  • Fahrrinnenanpassung der Außenweser,
  • Abladeoptimierung der Fahrrinnen des Mittelrheins,
  • Fahrrinnenvertiefung des Untermains bis Aschaffenburg,
  • Vertiefung des Nord-Ostsee-Kanals sowie
  • Ausbau des Wesel-Datteln-Kanals bis Marl und den Ersatzneubau der „Großen Schleusen" sowie die Brückenhebung bei diesem Ersatzneubau.

Investitionen in ÖPNV und Schiene

Das DVF hat sich für eine Erhöhung der Finanzmittel beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz GVFG sowie beim Regionalisierungsgesetz erfolgreich mit weiteren Branchenverbänden eingesetzt. Die Anhebung der GVFG-Mittel auf zwei Milliarden Euro jährlich bis 2025 sowie deren Dynamisierung um 1,8 Prozent ab 2026 und die Erhöhung der Regionalisierungsmittel bis 2031 auf über fünf Milliarden Euro ermöglichen eine Angebotsverbesserung im öffentlichen Verkehr. Zudem können nicht nur Neu- und Ausbau, sondern auch der Erhalt der vielfach in die Jahre gekommenen Bausubstanz der Straßenbahnen, U-Bahnen und Stadtbahnen aus GVFG-Mitteln mitfinanzieren.

Am 14.01.2020 unterzeichnen der Bund und die DB AG das größte Modernisierungsprogramm für das Schienennetz. Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III ist das Fundament für ein robustes Schienennetz in Deutschland. Bis 2030 fließt die Rekordsumme von 86 Milliarden Euro in den Erhalt und die Modernisierung des bestehenden Schienennetzes. Damit sollen Gleise und Bahnhöfe, Stellwerke und Energieversorgungsanlagen erneuert werden. Von den Gesamtmitteln trägt der Bund 62 Milliarden Euro, die DB steuert 24 Milliarden Euro Eigenmittel bei. Durchschnittlich 8,6 Milliarden Euro pro Jahr stehen für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung zur Verfügung. Das sind 54 Prozent mehr als im vergangenen Planungszeitraum. Für die LuFV III ist eine Grundevaluierung im 4. Jahr für das 5. Jahr vorgesehen. Das DVF hat sich während der Verhandlungen gegen die Kritik des Bundesrechnungshofes gestellt. Dieser forderte, dass das Parlament alle zwei Jahre über die Freigabe der Finanzmittel entscheiden soll. Damit wäre ein ganz wesentlicher Vorteil der LuFV hinfällig: die langfristige Planbarkeit der Gelder, die für die Bauindustrie notwendig ist.

Elektrifizierung des Schienenverkehrs

Die Bundesregierung will die Elektrifizierung des Schienennetzes von derzeit 60 auf 70 Prozent bis 2025 erhöhen. Die Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans wird einen bedeutenden Teil dazu beitragen. Darüber hinaus sind weitere Förderungen geplant. So soll ein Ausbauprogramm „Elektrische Güterbahn“ die Elektrifizierung von Ausweich- und Anschlussstrecken für den Schienengüterverkehr fördern und das Förderprogramm „Alternative Antriebe“ erhöht den Elektrifizierungsanteil. Im Bundeshaushalt 2019 waren für die Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken 5 Millionen Euro eingestellt und weitere 9 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigung bis 2022 gesichert.

Der für die Elektrifizierung der Strecken im Personenverkehr erforderlichen Grundgesetzänderung wurde im März 2019 zugestimmt. Potenzielle Güterverkehrsstrecken können die Bundesländer zur Förderung benennen.

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