Klima- und Umweltschutz im Mobilitätssektor

Corona-Lockdown und rückläufige Mobilität haben dazu geführt, dass Deutschland sein CO₂-Einsparziel im Verkehrsbereich für 2020 erreicht hat. Das Deutsche Verkehrsforum steht hinter dem Ziel, bis 2050 CO₂-neutral zu werden. Dabei ist der Transformationsprozess so zu gestalten, dass es nicht zu einem Verlust an gesellschaftlicher Akzeptanz, Wertschöpfung und internationaler Wettbewerbsfähigkeit kommt.

Die Europäische Kommission und der Europäische Rat haben sich auf ein CO₂-Reduktionsziel von mindestens 55 Prozent für 2030 festgelegt. Das EU-Parlament forderte sogar eine Anhebung des Ziels auf 60 Prozent. Dies wird sich auf unterschiedlichen Ebenen auf den Verkehrssektor auswirken – durch erhöhte Anforderungen beim europäischen und nationalen Emissionshandel, bei der Energiebesteuerung, bei der Maut, den Flottengrenzwerten, Effizienzvorgaben usw. Die EU-Kommission hat bereits eine Vielzahl von Konsultationen zur Umsetzung des Green Deal gestartet. Bis Juni 2021 will sie konkrete Regulierungsvorschläge vorlegen. In Deutschland ist das nationale Brennstoffemissionshandelsgesetz in Kraft getreten. Die Rolle des CO₂-Preises bei der Mobilisierung klimafreundlicher Investitionen wird damit gestärkt. Es bedarf allerdings auch verbesserter Rahmenbedingungen, wenn die klimapolitische Transformation des Verkehrssektors erfolgreich vollzogen werden soll.

 

Die EU-Kommission hat ihre neue Mobilitätsstrategie vorgelegt. Sie will, dass der Transportanteil des Binnenschiffs und des Short-Sea-Shipping bis 2030 um 25 Prozent wachsen. Wenn Klimaschutz und Nachhaltigkeit nicht nur Lippenbekenntnisse sein sollen, dann können wir die Binnenschifffahrt nicht links liegen lassen.

Frank Dreeke
Vorsitzender des Vorstands, BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG

Frank Dreeke - Bildquelle: Webseite DVF

EU Klimaziel 2030 und Umsetzungsmaßnahmen

Das DVF betonte im Rahmen der Stellungnahme zur EU-Konsultation die Dringlichkeit konkreter innovationsfördernder Rahmenbedingungen, die der Verkehrssektor zur Umsetzung der klimapolitischen Transformation benötigt. Für den Straßenverkehr empfahl das DVF die Einbeziehung in den EU-Emissionshandel. Das auf 55 Prozent erhöhte Klimaziel hat die EU-Kommission inzwischen in den Gesetzgebungsprozess zum EU-Klimagesetz eingebracht. Das DVF beteiligte sich außerdem an den Konsultationen zum EU-Emissionshandel im Luftverkehr, zur Revision der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und der Energieeffizienz-Richtlinie.

Dr. Robert Habeck - Bildquelle: https://www.robert-habeck.de/wp-content/uploads/Robert_Habeck_Pressefoto_Nadine_Stegemann.jpg

Die Bundesregierung hat das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 gesetzt und auch der Verkehrssektor muss dafür ordentlich umgekrempelt werden. Um Klimaneutralität zu erreichen, braucht es zum einen die politischen Rahmenbedingungen. Zum anderen kommt es auch auf die technische Entwicklung seitens der Unternehmen an.

Dr. Robert Habeck
Bundesvorsitzender BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nationale Plattform Zukunft der Mobilität

In der Arbeitsgruppe (AG) 1 der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) arbeiten fünf Ad-hoc-Gruppen konkrete Fahrpläne und Handlungsempfehlungen aus. Die Themenpalette reicht von neuen Kraftstoffen, über den Antriebswechsel bei Nutzfahrzeugen und Pkw, bis hin zum Schienenverkehr und der urbanen Mobilität. Das DVF arbeitet seit Gründung der NPM im Lenkungskreis und der AG 1 mit und ist außerdem in den Ad-hoc-Gruppen Schienenverkehr und Urbane Mobilität der NPM vertreten. Im Aktionsbündnis Klimaschutz des Bundesumweltministeriums (BMU) übt das DVF eine koordinierende Rolle für den Verkehrssektor aus.

Bei der Nationalen Wasserstoffstrategie hat der Lenkungskreis die Bundesregierung um eine zügige Beschlussfassung gebeten. Das DVF hat sich auch dafür ausgesprochen, dass die Bundesregierung im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft wichtige Punkte fixiert, wie die Reduktion der Energiesteuer für erneuerbare Energieträger im Verkehrssektor, eine konkrete Mindestquote für E-Fuels und Wasserstoff sowie ein Markteinführungsprogramm für diese Kraftstoffe.

Das Vorhandensein oder Fehlen von grünem Wasserstoff hat mittel- und langfristig fundamentale Auswirkungen auf unsere Klimapolitik. Wir müssen die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass Wasserstoff zum Business-Case wird.

Wolfgang Langhoff
Vorstandsvorsitzender BP Europa SE

Wolfgang Langhoff - Bildquelle: Webseite DVF

Verbesserung für E-Mobilität

Das DVF begrüßte den Beschluss des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEModG). Das WEModG sieht als Grundsatz vor, dass Miteigentümer und Vermieter künftig die Errichtung von Ladestellen im Wohnungseigentum erlauben müssen. An der Konsultation des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) zur entsprechenden Änderung des Wohnungseigentums- und Mietrechts hat sich das DVF beteiligt.

Im Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag außerdem eine Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Darin wird Strom für die Herstellung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage befreit. Bei der Landstromversorgung für Seeschiffe wird die EEG-Umlage künftig auf 20 Prozent des Standardwertes begrenzt. Im parlamentarischen Verfahren wurde eine Absenkung der Umlage für E-Busse ergänzt. Für diese Maßnahmen hatte sich das DVF ausgesprochen. Die Empfehlung einer zusätzlichen Entlastung für den Strombezug durch Schienenbahnen und einer Entlastung für Landstrom in Binnenhäfen wurde in der Novelle nicht umgesetzt.

Förderung Wasserstoff und E-Fuels

Im Juni 2020 verabschiedete die Bundesregierung die Nationale Wasserstoffstrategie. Das DVF hatte im Vorfeld dazu Handlungsempfehlungen an die zuständigen Bundesministerien geleitet. Die Bundesregierung will bis 2030 insgesamt neun Milliarden Euro in die Umsetzung der Strategie investieren.

Das DVF plädierte dafür, mit der Umsetzung der Wasserstoffstrategie zügig zu beginnen. Dabei sollten Maßnahmen eingeschlossen werden, die in der Strategie noch fehlten. Dies betraf etwa ein Markteinführungsprogramm, mit dem bestimmte Produktionsmengen an E-Fuels ausgeschrieben werden, sowie die Freistellung von der EEG-Umlage für E-Fuels und Wasserstoff.

Das BMU hatte nach längerem Vorlauf einen nationalen Umsetzungsvorschlag zur europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) vorgelegt. Der Entwurf des BMU war in seinem Kernpunkt – der künftigen Treibhausgasquote – allerdings zu wenig ambitioniert. Bei dem im Entwurf enthaltenen Vorschlag einer nationalen Pflichtquote für E-Fuels bei Flugkraftstoffen riet das DVF zur Vorsicht. Der Luftverkehr braucht neue, nachhaltige Kraftstoffe. Eine solche Vorgabe muss aus Wettbewerbsgründen mindestens auf europäischer Ebene verankert werden.

Auch an der Konsultation für eine EU-Wasserstoffstrategie beteiligte sich das DVF. Es gilt, möglichst schnell leistungsfähige europäische Wertschöpfungsketten zur Produktion von grünem Wasserstoff aufzusetzen. Die Bundesregierung und die EU müssen den Regulierungsrahmen zügig adaptieren, um den Weg für eine europäische Wasserstoffwirtschaft zu ebnen.

Andreas Feicht - Bildquelle: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Bilder/Pressefoto/pressefoto-feicht.html

Wir befinden uns in der Aufbauphase einer Wasserstoffökonomie und in einem globalen Wettbewerb um Ressourcen und Märkte. Wenn Deutschland als Hersteller dieser Zukunftstechnologie und nicht nur als Konsument teilhaben soll, müssen wir unsere Weltmarktführerschaft ausbauen.

Andreas Feicht
Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Flottenerneuerung im Logistikbereich

Im Januar 2021 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) offiziell den Start der "Richtlinie zur Förderung der Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte (ENF)" verkündet. Mit diesem Programm unterstützt die Bundesregierung die Anschaffung neuer Lkw mit Abgasstufe Euro VI oder Elektro- bzw. Wasserstoffantrieb bei gleichzeitiger Verschrottung alter, dieselbetriebener Nutzfahrzeuge mit bis zu 15.000 Euro. Das DVF hatte sich dafür eingesetzt, dass in der Richtlinie nicht nur die Zugmaschine, sondern auch der Trailer gefördert wird.

Umsetzung Clean-Vehicle-Directive

Im Januar 2021 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für die Beschaffung emissionsarmer Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive). Damit werden Mindestanteile von emissionsarmen und emissionsfreien Fahrzeugen bei der öffentlichen Beschaffung und Auftragsvergabe festgelegt. So müssen ab August 2021 mindestens 45 Prozent aller neu anzuschaffenden Linienbusse saubere Fahrzeuge im Sinne der Richtlinie sein. Werden dazu Mindestziele festgelegt, müssen Bund und Länder die Umsetzung finanziell angemessen unterstützen, denn bei den kommunalen Verkehrsbetrieben und Dienstleistern fallen erhebliche Mehrkosten an. Neben der Finanzierung sind zudem praktische Umsetzungsfragen zu klären.

E-Busse sind im Vergleich zu modernen Dieselbussen erheblich teurer, erzeugen höheren Abstellbedarf auf den Betriebshöfen, Umschulung des Personals und erfordern entsprechende Ladeinfrastruktur. Das sind enorme Kosten und Umstellungsmaßnahmen für die Unternehmen. Die Anstrengungen aus dem Bundesprogramm saubere Luft, dem Klimaschutzprogramm und dem Konjunkturpaket müssen zusammengeführt werden.

Dr. Rolf Erfurt
Vorstand Betrieb, Berliner Verkehrsbetrieb AöR (BVG)

Dr. Rolf Erfurt - Bildquelle: Webseite DVF

Masterplan Schiene / Schienenpakt

Das DVF unterzeichnete am 30.06.2020 gemeinsam mit 27 weiteren Institutionen und Verbänden den Schienenpakt. Mit diesem Engagement unterstützt das DVF den Weg hin zu einem leistungsstarken und modernen Schienenverkehr in Deutschland.

Die Unterzeichnung des Schienenpakts durch 28 Partner dokumentiert, wie groß das gemeinsame Interesse an einer erfolgreichen Entwicklung des Schienensektors ist. Es ist das Bekenntnis, dass der Schienenverkehr in Zukunft die Grundlage für eine moderne Mobilität sein wird und einen wesentlichen Beitrag für das Erreichen der Klimaziele leisten kann. Hierfür erarbeiteten die Nutzer des Personen- und Güterverkehrs mit dem BMVI den Masterplan Schienenverkehr. Jetzt heißt es, die Maßnahmen aus dem Masterplan tatsächlich umzusetzen, damit die Ziele der Verdoppelung der Fahrgastzahlen bis 2030, der Deutschlandtakt, die Digitalisierung der Schiene, die Lärmreduktion und die Erhöhung des Schienengüterverkehr-Anteils auf 25 Prozent erreicht werden. Die Umsetzungsfortschritte der Aufgaben aus dem Masterplan werden in einer regelmäßigen Evaluation überprüft. Dafür treffen sich die Mitglieder des Masterplans zu einer jährlichen Zukunftskonferenz

Detlef Müller MdB - Bildquelle: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/M/522172-522172

In den vergangenen 2 1/2 Jahren hat die Koalition bewiesen, welchen Stellenwert sie der Schiene als Infrastruktur der Zukunft zumisst. Wir konnten zahlreiche Maßnahmen umsetzen und auf den Weg bringen, die das System Schiene für die nächsten Jahre massiv stärken. Davon profitiert auch der Güterverkehr.

Detlef Müller MdB
Stellvertretender Vorsitzender der Parlamentsgruppe Schienenverkehr im Deutschen Bundestag, SPD-Fraktion

Sektorziele und Jahresemissionen 2020

Quelle: BMU

Klima - Umwelt

Klima und umweltfreundliche Mobilität

Zahlen und Daten

  • Bund investiert 55 Mrd. Euro von 2020 - 2023 für Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor
  • Bis 2030 – 40% CO2 im Verkehrssektor (ggü.1990)
  • Verkehrssektor bis 2050 klimaneutral
  • Nationaler CO2-Emissionshandel für fossile Kraftstoffe ab 2021 mit 25 Euro pro Tonne CO2, danach schrittweise Erhöhung bis zu 55 Euro in 2025

Klimaschutz war das beherrschende Thema des letzten Jahres. Damit ist vor allem die Mobilität in den Fokus der öffentlichen Debatte geraten. Der Sektor wie auch die Politik sind gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit und damit den sozialen Frieden zu erhalten als auch die Transformation hin zu einer CO2-neutralen Mobilität zu schaffen.

Am 9. Oktober 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 und den Entwurf zum Klimaschutzgesetz beschlossen. Das Klimaschutzgesetz enthält den allgemeinen Rahmen für die nationale CO2-Senkung. Es enthält Ziele für die einzelnen Sektoren (Verkehr Minus 40 Prozent bis 2030) und einen Überwachungsmechanismus. Der Startpreis pro Tonne CO2 im nationalen Emissionshandelssystem (ETS) liegt bei 25 Euro in 2021 und wird schrittweise angehoben – zunächst mit Zielkorridor 2025. Das DVF hat auf seiner Jahresauftaktveranstaltung am 13. Januar 2020 und anlässlich der abschließenden Beratungen zum Bundeshaushalt 2020 nochmals die Forderung nach Einrichtung eines Fonds zur Zweckbindung der Bundesmittel für den Klimaschutz im Verkehr bekräftigt. Zudem mahnt das DVF die Bepreisung von CO2 europäisch und international zu harmonisieren. Wenn das nicht gelingt, kommt es zu einseitigen Belastungen deutscher Transportunternehmen, zum Verlust von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen. Insofern ist ein Zertifikatehandel oder ein äquivalentes System die richtige Lösung.

Klimaschutzfonds für Verkehr

Das DVF-Präsidium hat sich für die Schaffung eines Fonds zum Klimaschutz im Verkehr ausgesprochen. Die Mobilitätswirtschaft und deren Unternehmen müssen mit den klimapolitischen Beschlüssen und Weichenstellungen der Bundesregierung umgehen und weitreichende unternehmerische Entscheidungen verantwortungsvoll treffen. Um die erforderlichen öffentlichen Mittel zu bündeln und langfristig verbindlich in den Klimaschutz zu leiten, hat das DVF einen Fonds vorgeschlagen. Dieser Fonds würde über den bereits vorhandenen Energie- und Klimafond (EKF) der Bundesregierung hinausgehen, der als Teil der Klimastrategie insgesamt Maßnahmen in Höhe von 54,4 Milliarden Euro bis 2023 finanziert und dessen Mittel noch nicht im Bundeshaushalt abgesichert sind.

Förderschwerpunkte und Maßnahmen des DVF-Klimafonds:

  • Anschaffungsförderung emissionsarmer Fahrzeuge für alle Verkehrsträger,
  • Unterstützung der Entwicklung innovativer Antriebe und der erforderlichen Grundlagenforschung,
  • Bereitstellung von Infrastrukturen für emissionsarme und emissionsneutrale Mobilität und Beseitigung bürokratischer Hürden (Ladesäulen und Netzausbau; Tankstellen für Wasserstoff, LNG und CNG; entsprechende Infrastrukturen für Bahn, Luft- und Schifffahrt),
  • Aufbau einer Versorgung mit E-Fuels und Wasserstoff sowie anderen emissionsneutralen Kraftstoffen auf der Basis von Strom aus erneuerbaren Quellen, in den erforderlichen Mengen und zu wettbewerbsfähigen Preisen,
  • Modernisierung und verstärkter Ausbau des Schienennetzes, des ÖPNV einschließlich der Straßen- und Stadtbahnen, der Wasserstraße,
  • systematische Digitalisierung und Automatisierung des Verkehrs,
  • Effizienzsteigerung und bessere Vernetzung aller Verkehrsträger,
  • Unterstützung neuer Mobilitätsdienste und Mobilitätsplattformen und
  • konsequente Umsetzung internationaler marktbasierter Systeme zur CO2-Reduktion im Luft- und Seeverkehr.

Bund muss koordiniert handeln

Das DVF macht sich stark für eine bessere Verzahnung der verschiedenen Akteure und der Teilstrategien der Bundesregierung, insbesondere die Koordinierung der Wasserstoffstrategie mit der P-t-X-Strategie. Daher hat sich das DVF bereit erklärt, die geplante Expertengruppe der Wasserstoffstrategie aktiv zu begleiten und die Interessen der Mobilitätswirtschaft einzubringen. Auch in der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ (NPM) arbeitet das DVF in der Arbeitsgruppe AG 1 und im Lenkungskreis weiterhin mit. Die Beratung der Bundesregierung zur Erreichung der CO2-Minderungsziele steht immer noch auf der Tagesordnung. Zudem fordert das DVF, dass der geplante nationale ETS für fossile Kraftstoffe schnellstmöglich in das europäische ETS überführt wird. Das ist aus Sicht des DVF ein zentrales Thema für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft 2020.

Strategie E-Fuels

Vor dem Hintergrund der Nationalen Plattform „Zukunft der Mobilität“ hat das DVF seine Positionierung und Anliegen zum Thema E-Fuels weiterentwickelt und konkretisiert. Die Technologie ist verfügbar, aber es sind Mengen notwendig, die industriell erzeugt werden müssen und wettbewerbsfähige Preise haben. Für Deutschland wären die Anrechnung von E-Fuels in der EU-Regulierung (Umsetzung RED II, CO2-Flottenobergrenzen), Marktanreizprogramme und Entwicklung und Demonstration industrieller Lösungen sehr wichtig. Besonders für den Luftverkehr haben E-Fuels mangels Antriebsalternative eine hohe Bedeutung für die CO2-Senkung. Das DVF befürwortet ein langfristig angelegtes Innovations- und Förderprogramm zur Einführung von E-Fuels in den Luftverkehr.

Masterplan Ladeinfrastruktur

Anlässlich des Spitzentreffens im Kanzleramt am 4.11.19 zum Masterplan Ladeinfrastruktur hat das DVF hervorgehoben, dass die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in Deutschland und Europa verbessert werden müssen. Das betrifft den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Pkw in den Städten, aber auch die Schaffung eines Ladenetzes für Nutzfahrzeuge und die Ladeinfrastruktur für Busse. Bürokratische Hemmnisse im Miet- und Wohnungseigentumsrecht müssen beseitigt werden. Im Januar 2020 hat das Bundesjustizministerium dazu einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Dadurch soll es erleichtert werden, Ladeinfrastruktur in Gebäuden, etwa Tiefgaragen verlegen zu lassen. Besonders an diesem Beispiel wird deutlich, wie abhängig die einzelnen Bundesressorts voneinander sind, um beispielsweise das Thema Elektromobilität schneller voranzutreiben und damit im Erreichen der Klimaschutzziele.

Auch konzentriert sich die Ladeinfrastruktur konzentriert noch zu sehr auf Privatkunden. Das DVF mahnt, den Straßengüterverkehr im Blick zu behalten, da es bei schweren Lkw noch keine wirtschaftliche Möglichkeit eines batteriebetriebenen Antriebs gibt. Auch sollte Deutschland bei der CO2-Bepreisung eine Internationalisierung der klimapolitischen Maßnahmen forcieren.

Steuerliche Förderung der E-Mobilität

Das Bundesfinanzministerium hat verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität verlängert. Das DVF hat sich an der Anhörung hierzu beteiligt, die Vorschläge kommentiert und ergänzt. Hervorzuheben sind vor allem zwei Maßnahmen: Das DVF begrüßt die Verlängerung der bestehenden Sonderregelung zur Dienstwagenbesteuerung für elektrifizierte Pkw bis Ende 2030. Und die neue Sonderabschreibung in Höhe von 50 Prozent für die Anschaffung elektrischer Lieferfahrzeuge. Allerdings besteht hier Ergänzungsbedarf in mehrfacher Hinsicht. So sollte sich die steuerliche Förderung auch auf schwereren Fahrzeugklassen erstrecken und die Anwendung der Sonder-AfA nur auf Lieferfahrzeug ist zu eng gesetzt. Zudem ist die um ein paar Monate verzögerte Förderung für batterie-elektrische Fahrzeuge nun in Kraft getreten. Das ist ein guter Anreiz, um dem Markthochlauf dieser Fahrzeuge zu beschleunigen.

Internationale Regeln für den Luft- und Schiffsverkehr

Die Erhöhung der Luftverkehrsteuer hat das DVF scharf kritisiert, da die Mittel nicht zur Entwicklung neuer Kraftstoffe, sondern zur Senkung der Mehrwertsteuer bei der Bahn eingesetzt wurden. Hier werden Verkehrsträger gegeneinander ausgespielt, was zu einer einseitigen Belastung der deutschen Fluggesellschaften führt. Es wird darüber hinaus suggeriert, dass eine tatsächliche Alternative zwischen dem Fliegen und dem Bahnfahren existiert, obwohl auf den innerdeutschen Luftverkehr nur 4 Prozent des gesamten Luftverkehrsaufkommens in Deutschland entfallen und nur 1 Prozent des Schienenverkehrs grenzüberschreitend ist. Besser wäre es, mit der Luftverkehrsbranche neue Technologien zu erforschen, wie leichte Materialien und alternative Kraftstoffe.

Beim Thema EU-ETS hat sich das DVF eindeutig positioniert: Mit Start des globalen Emissionshandelssystems CORSIA muss das europäische Enden. Es darf keine Doppelbelastung geben, das wäre eine Wettbewerbsverzerrung, die vornehmlich die europäischen Airlines trifft. Auch im Seeverkehr muss eine globale Lösung über die internationale Schifffahrtsorganisation IMO geschaffen werden. Für die Häfen gilt, Landstrom auszubauen. Dafür sind Entlastungen nötig, wie die Befreiung von der EEG-Umlage, damit Landstrom zur Nutzung wirtschaftlich attraktiv wird.

ÖPNV und Schiene stärken

Die Verbesserung der Angebote im ÖPNV und SPNV ist Voraussetzung um insbesondere im städtischen Verkehr zu einer besseren Klimabilanz zu gelangen. Neben der Erhöhung der Finanzmittel beim Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz und dem Regionalisierungsgesetz ist es wichtig, dass die Flottenumstellung auf umweltfreundliche Antriebe und Kraftstoffe voranschreitet.

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